Kontakte:
Private Treffen sind wieder in einem etwas größeren Rahmen möglich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich ab Montag zehn Menschen aus drei Haushalten treffen - plus vollständig Geimpfte und Genesene. Bei einer Inzidenz unter 50 bleibt es laut Söder bei zehn Menschen, es gebe allerdings keine Haushaltsbeschränkung mehr.
Feste und Feiern:
Bei Geburtstagsfesten und anderen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen aber auch Vereinssitzungen dürfen sich bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 unter freiem Himmel maximal 50 Menschen treffen, die allerdings getestet sein müssen. In Innenräumen ist die Beschränkung 25 Teilnehmer. Bei einer Inzidenz unter 50 werden diese Zahlen verdoppelt, zudem sind keine Tests nötig.
Gastronomie
Gastwirte dürfen wieder auftischen - auch drinnen. Eine Sperrstunde gilt ab 24 Uhr. In Gegenden, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt, ist ein negativer Test erforderlich, wenn man sich mit Personen an einen Tisch setzt, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette gilt Maskenpflicht. Reine Schankwirtschaften bleiben zu.
Handel
Bei einer Inzidenz unter 100 gibt es keine Testpflicht und keinen Zwang zur Vorbestellung mehr. Auf jeweils zehn Quadratmeter darf nur ein Kunde kommen. Händler auf Wochenmärkten dürfen wieder alles verkaufen, nicht nur Lebensmittel.
Freizeit
Freizeitparks, Saunabetriebe, Bäder, Indoorspielplätze, Solarien - all das ist ab Montag wieder möglich. Analog zu Regelungen in anderen Bereichen ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ein negativer Test Voraussetzung für den Besuch. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Bei Flusskreuzfahrten gilt die Testpflicht generell bei jedem Landgang in Bayern. Geschlossen bleiben dagegen weiterhin Diskotheken und Clubs - genauso wie Bordelle.
Kultur
An Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen bis zu 500 Zuschauer beiwohnen. Sie sind nicht nur auf festen Bühnen, sondern auch in Hallen und Stadien möglich, sofern diese genug Platz bieten. Laienensembles dürfen ohne Beschränkungen proben. In Musikschulen gibt es wieder Gruppenunterricht.
Sport
Alle Arten von Sport sind im Freien und in der Halle wieder möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen die Teilnehmer einen negativen Test. Bei Amateursportveranstaltungen dürfen bis zu 500 Zuschauer dabei sein, sofern es eine feste Bestuhlung gibt.
Im Profisport gibt es Erleichterungen. 20 Prozent der Plätze im Münchener Fußballstadion sollen bei der Fußball-Europameisterschaft für Zuschauer geöffnet werden.
Bildung
In den Schulen gibt bei einer Inzidenz unter 50, nach den Pfingstferien wieder fast normalen Präsenzunterricht. In Kreisen und Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll dies vom 21. Juni an der Fall sein. Die gleiche Regelung wurde für Kindertagesstätten getroffen. Auch in den Hochschulen sollen noch im Sommersemester wieder Präsenzveranstaltungen möglich sein. In den Schulen herrscht noch Maskenpflicht, für den Sportunterricht wird diese ausgesetzt. Schulkinder müssen auch weiterhin zweimal pro Woche einen Selbsttest machen.
Pflegeheime
In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 herrscht ab Montag keine Testpflicht für die Besucher mehr. Bei einer Inzidenz unter 50 sind Treffen von 25 Menschen in Innenräumen und von 50 Personen im Freien möglich. I
Gottesdienste
Das Gesangsverbot in Bayerns Kirchen gehört ab Montag, 7. Juni der Woche der Vergangenheit an. Allerdings müssen in den Kirchen weiter Masken getragen werden. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt auch die Maskenpflicht.
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