Ich bin geboostert. Brauche ich immer noch einen Test zum Tennisspielen in der Halle?
Bei der 2G-plus-Regelung haben Besucher Zugang, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind oder geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen Testnachweis (Antigentest, Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) verfügen. Einen Testnachweis benötigen laut dem bayerischen Gesundheitsministerium geimpfte Personen nicht, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung, soweit nicht bundesrechtlich Anderes geregelt ist.
Warum wird in der Dokumentation im Impfzentrum zur Booster-Impfung mit Moderna, die Impfdosis 100 Mikrogramm gestrichen und durch 50 ersetzt?
Die Europäische Kommission hat den Covid-19-Impfstoff Spikevax von Moderna für Auffrischimpfungen mit der halben Dosis zugelassen. Sie entspricht damit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur. In den Formularen für die Dokumentation sind aber noch 100 Mikrogramm angeben, also wird dies von der Ärztin oder dem Arzt händisch korrigiert und 50 Mikrogramm eingetragen.
Wie lässt sich ein falsch geschriebener Name in der CovPass-App korrigieren? Ist das überhaupt nötig?
Da zur Überprüfung des digitalen Impfstatus ein Abgleich mit dem Ausweisdokument durchgeführt wird, sollten die Angaben auf dem Impfzertifikat mit dem auf dem Ausweisdokument übereinstimmen. Bei Fehlern innerhalb des Namens kann es gegebenenfalls zu Problemen bei der Überprüfung kommen. Nutzer müssen sich in diesen Fällen ein neues Impfzertifikat mit korrekten Angaben ausstellen lassen, das alte in der CovPass-App löschen und das neue Zertifikat einscannen. Das Löschen eines Zertifikats ist möglich mit dem roten Papierkorb-Button rechts oben. Tippen Sie auf „Zertifikate anzeigen“ und scrollen Sie nach unten. Nun das Zertifikat auswählen, das gelöscht werden soll. Für ein neues, korrigiertes Zertifikat wenden Sie sich an die Stelle, die Ihnen das Impfzertifikat ausgestellt hat oder an eine teilnehmende Apotheke.
Ich wurde im Juni 2021 mit Johnson & Johnson geimpft und habe am 13. November 2021 eine weitere Impfung mit Moderna erhalten. Gilt diese jetzt als Booster- oder als Auffrischungsimpfung?
Für den Vektor-basierten Covid-19-Impfstoff Janssen von Janssen-Cilag International (besser bekannt als Johnson & Johnson) ist laut Fachinformation bisher nur eine Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung erforderlich. Die Ständige Impfkommission empfiehlt jedoch allen Personen, die bisher eine Dosis Covid-19-Impfstoff Janssen erhalten haben, zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. Insofern ist hier nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung zu werten und erst eine dritte Impfung in der Regel ab sechs Monaten nach der zweiten Impfung gilt als Auffrischungsimpfung.
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