Fast täglich entdeckt die Polizei Verkehrsteilnehmer, die mit dem falschen und damit ungültigen Versicherungskennzeichen unterwegs sind. Die Polizei weist darauf hin, dass die Gültigkeit dieser Kennzeichen stets mit Ablauf Februar endet. Somit müssen alle Besitzer von Mofas, E-Bikes und entsprechenden Fahrzeugen daran denken, für 1. März ein neues Versicherungskennzeichen zu besorgen.
Mit dem Wechsel zum neuen Versicherungszeitraum verlieren die bisherigen blauen Kennzeichen ihre Gültigkeit. Stattdessen sind nun grüne Versicherungskennzeichen erforderlich. Darüber hinaus muss die gültige Versicherungsplakette ordnungsgemäß angebracht sein. Ist dies nicht der Fall, wird ein Verwarnungsgeld 40 Euro fällig.
Der ADAC weist besonders darauf hin: "Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf."
Fahrzeuge
Nicht nur E-Scooter benötigen ab März ein neues Versicherungskennzeichen, sondern auch:
- Mofas & Mopeds (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
- S-Pedelecs (E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h)
- DDR-Mopeds (bis 60 km/h, wenn vor dem 1.3.1992 versichert
- E-Roller (mit Betriebserlaubnis, max. 45 km/h)
- Quads & Trikes (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Segways (nach Elektrokleinstfahrzeugverordnung)
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