Landwirte demonstrieren aktuell mit kilometerlangen Trecker-Konvois gegen die Agrarpolitik der Bundesregierung. In Kommentaren auf Plattformen wie Facebook und X (vormals Twitter) wird in diesem Zusammenhang immer wieder behauptet, dass einige der Protestierenden sich der Steuerhinterziehung schuldig machen würden. Denn Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen haben, dürften gar nicht an Demonstrationen teilnehmen, so die Argumente im Netz.
Ein grünes Kennzeichen signalisiert in der Regel, dass für die Trecker und andere land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge keine Kfz-Steuer fällig wird. Die Fahrzeuge dürfen laut Hauptzollamt damit aber nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und ausdrücklich nicht zu privaten Zwecken. Laut Kommentaren im Netz sei die Teilnahme an Demonstrationen deshalb eine "Zweckentfremdung". Diese müsse unverzüglich dem Hauptzollamt gemeldet werden. "Eine zweckfremde Benutzung liegt bereits bei einer einmaligen Nutzung zu nicht begünstigten Zwecken vor", heißt es auf der Homepage des Zolls. Hinterziehen Bauern also wirklich Steuern, wenn sie mit ihren Traktoren an Demos teilnehmen?
Nein, lautet die klare Antwort des Zolls. Am 8. Januar schreibt der Zoll dazu auf X: "Eine Teilnahme an Protesten/Demos zu land-/forstwirtschaftlichen Themen o. der Energiepolitik ist mit steuerbefreiten Fahrzeugen i.R.d. steuerunschädlichen Verwendung des § 3 Nr. 7 KraftStG zulässig. Eine zweckfremde Benutzung liegt nicht vor." Die Bauern dürfen also auch mit den steuerbefreiten Fahrzeugen an Demonstrationen teilnehmen – solange es dabei um die Themen Land- oder Forstwirtschaft oder Energiepolitik geht, erklärte der Zoll auch gegenüber Correctiv.
Faktencheck Correctiv: Bauern dürfen auch mit steuerbefreiten Traktoren an Agrar-Demos teilnehmen
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