Oberpfalz
02.03.2023 - 10:49 Uhr

Stichtag 1. März: Versicherungskennzeichen wechseln

Schwarze Kennzeichen an Mofas, Mopeds und E-Roller sind seit 1. März Pflicht. Wer mit einer anderen Farbe unterwegs ist, begeht laut Polizei einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Seit 1. März dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Symbolbild: Arno Burgi
Seit 1. März dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich.

Seit 1. März dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

Die Polizei weist darauf hin, dass ein Versicherungsschutz nur mit einem aktuellen Kennzeichen besteht. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung. In diesen Fällen leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Auch Elektro-Kleinstfahrzeuge, wie E-Scooter oder Segways sind hiervon betroffen. Diese bekommen anstatt eines Versicherungskennzeichens aus Blech eine kleine selbstklebende Versicherungsplakette. "Auch diese besitzt lediglich ein Jahr ihre Gültigkeit und muss jährlich zum 1. März getauscht werden", betont Polizeioberkommissar Dominik Lehmeier. "Wer mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Verkehrsgrund unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen. Im Ernstfall kann dies sehr teuer werden, insbesondere bei möglichen Schadensersatzforderungen des Unfallgegners."

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.