Seit 1. März dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
Die Polizei weist darauf hin, dass ein Versicherungsschutz nur mit einem aktuellen Kennzeichen besteht. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung. In diesen Fällen leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Auch Elektro-Kleinstfahrzeuge, wie E-Scooter oder Segways sind hiervon betroffen. Diese bekommen anstatt eines Versicherungskennzeichens aus Blech eine kleine selbstklebende Versicherungsplakette. "Auch diese besitzt lediglich ein Jahr ihre Gültigkeit und muss jährlich zum 1. März getauscht werden", betont Polizeioberkommissar Dominik Lehmeier. "Wer mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Verkehrsgrund unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen. Im Ernstfall kann dies sehr teuer werden, insbesondere bei möglichen Schadensersatzforderungen des Unfallgegners."













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