Weiden in der Oberpfalz
11.06.2026 - 11:40 Uhr

Prozess um illegale Müllexporte nach Tschechien

Eine Entsorgungsfirma aus der Oberpfalz soll illegal Müll in Tschechien entsorgt haben. Der Freistaat holte den Abfall zurück. Der ehemalige Geschäftsführer steht in Weiden vor Gericht.

Am Landgericht Weiden ist der Prozess wegen illegaler Müllexporte und Gesundheitsgefährdung gegen den 53-jährigen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen Entsorgungsfirma gestartet. Ebenfalls auf der Anklagebank sitzt ein 57 Jahre alter Tscheche, der unter anderem die Transporte nach Tschechien organisiert haben soll. 

Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle

Dem 53-jährigen Deutschen und seinem ehemaligen Geschäftspartner werden gemeinschaftliche illegale Verbringung von nicht gefährlichen Abfällen in 39 Fällen sowie von gefährlichen Abfällen in zwei Fällen vorgeworfen. Der Ex-Geschäftsführer, der in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt worden war, soll zudem in 13 Fällen illegale gefährliche Abfälle ins Ausland gebracht haben. 

Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, seine Mitarbeiter im Kreis Schwandorf krebserregenden Stoffen wie Nickel, Kobalt und Mangan ausgesetzt zu haben. Er hätte den Vorwürfen zufolge seine nicht voll funktionstüchtige Anlage stilllegen müssen - sei dieser Verpflichtung aber nicht nachgekommen. 

Einigung angestrebt

In dem Verfahren könnte sich eine Einigung von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung anbahnen. Im Raum steht eine Freiheitsstrafe von etwa vier Jahren für den Hauptangeklagten sowie eine Bewährungsstrafe für den Partner. Voraussetzung wäre eine Zahlung von mindestens 100.000 Euro an den Freistaat Bayern. Dem Freistaat waren Kosten in Höhe von rund 600.000 Euro entstanden, weil er 600 Tonnen Abfälle aus Tschechien zurückholen musste, darunter glas- beziehungsweise carbonfaserverstärkter Kunststoff und Teile von Lithium-Ionen-Batterien. 

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Für das Verfahren sind etwa 40 Zeugen und Sachverständige geladen, darunter Mitarbeiter des Abfallentsorgungsunternehmens, Vertreter der staatlichen Aufsichtsbehörden sowie deutsche und tschechische Ermittlungsbeamte. Ob diese alle gehört werden müssen, ist noch nicht entschieden.

© dpa-infocom, dpa:260611-930-204872/2

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