Regensburg
04.05.2020 - 18:11 Uhr

Fiskus um 7,7 Millionen Euro Tabaksteuer geprellt

Seit Montag muss sich ein 51-jähriger Geschäftsmann vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg wegen Steuerhinterziehung verantworten. Er soll einen schwunghaften Handel mit unversteuerten Tabak betrieben haben.

Symbolbild Justiz Bild: Volker Hartmann/dpa
Symbolbild Justiz

Seit Montag muss sich ein 51-jähriger Geschäftsmann aus dem Raum Dresden vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Marcus Lang wegen Steuerhinterziehung verantworten. Er soll von einem Lager in der nördlichen Oberpfalz aus einen schwunghaften Handel mit unversteuerten Tabak betrieben haben. Seit seiner Festnahme im August vergangenen Jahres sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte ist Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Dresden, deren Geschäftsgegenstand laut Handelsregister der Handel und die Vermittlung von Ersatzbrennstoffen, Recyclingmaterial, sowie Transportdienstleistungen gehört. 2018 mietete er von einer Weidener Firma in Windischeschenbach (Kreis Neustadt/WN) Lagerflächen an.

Nach den Feststellungen des Hauptzollamtes Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Regensburg lagerte der Angeklagte im Zeitraum von Februar 2018 bis August 2019 Kartons mit Tabak unterschiedlichen Schnitts, sogenannte "Strips" und "Scraps" ein. Bei den "Strips" handelt es sich um zerkleinerte Tabakstreifen getrockneter und fermentierter Blätter. Als "Scraps" wird das Nebenprodukt bei der Herstellung von "Strips" bezeichnet und findet für Pfeifentabake oder als Filtereinlage für Zigarillos und Zigarren Verwendung. Den Recherchen der Zollfahnder zu Folge wurde der aus der Türkei und Dubai stammende Tabak auf Paletten aus Belgien bezogen und sollte den Frachtpapieren nach weiter nach Budapest verkauft werden. Doch bei den auf den Papieren angegebenen Abnehmern handelt es sich offensichtlich um Briefkastenfirmen. Den weiteren Ermittlungen zu Folge wurde jedoch keine dieser Lieferungen nach Bulgarien, beziehungsweise nach Ungarn verbracht. Vielmehr wurde die Ware durch verschiedene Kleintransporter abgeholt und nach Tschechien, Polen und Österreich transportiert.

Beim Grenzübertritt nach Deutschland hätte der Angeklagte den steuerpflichtigen Rauchtabak deklarieren müssen, was jedoch in keinem Fall geschah. Insgesamt listet der Anklagesatz 15 Transaktionen auf mit einem Gesamtgewicht von 170370 Kilogramm auf. Der hieraus errechnete Gesamtsteuerschaden wird mit 7 703 605 Euro beziffert. Ursprünglich war der Angeklagte in Visier der Behörden wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel geraten. Ein entsprechender Hinweis kam aus Tschechien, der sich allerdings nicht erhärtet hatte. Bei den durchgeführten Observationen flogen schließlich die illegalen Tabakgeschäfte auf.

Auf Anregung des Gerichtsvorsitzenden zogen sich die Prozessbeteiligten nach Verlesen des Anklagesatzes zu einem Rechtsgespräch zurück. Dem Hinweis des Vorsitzenden zu Folge käme eine Verurteilung "mit einer 4 vor dem Komma" ebenso infrage wie ein Freispruch. Der Prozess, für den zwölf Verhandlungstage angesetzt sind, dauert an.

 
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