Regensburg
12.10.2023 - 11:02 Uhr

Hauptzollamt Regensburg nimmt Paketdienstleister ins Visier

76 Oberpfälzer Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten verstärkt in der Kurier-, Express- und Paketbranche. 13 Unternehmen wurden überprüft – in den Befragungen ergab sich bislang in 14 Fällen der Verdacht auf Verstöße.

Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg waren 76 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz. Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg waren 76 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz.

Am vergangenen Montag ging die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten, verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im Fokus standen laut einer Mitteilung des Zolls dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)Sendungen aller Art.

Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg waren demnach 76 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz – seit dem 1. Oktober 2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von zwölf Euro je Zeitstunde. Außerdem überprüften sie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt rund 270 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in 13 Unternehmen entsprechende Geschäftsunterlagen. Bei den Befragungen und Prüfungen ergab sich bislang in 14 Fällen der Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und in zehn Fällen auf Beitragsvorenthaltung. Die Prüfungen dauern laut Zoll noch an.

 
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