Regensburg
17.10.2018 - 17:50 Uhr

Nächste Klage gegen Wolbergs

Medienberichten zufolge soll die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen Regensburgs suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erhoben haben.

Regensburgs suspendierter Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss sich aktuell vor Gericht verantworten. Bild: Armin Weigel/dpa
Regensburgs suspendierter Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss sich aktuell vor Gericht verantworten.

(gib) Gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) ist eine weitere Anklage wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit erhoben worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Regensburg am Mittwoch. Es geht um Spenden des Immobilienzentrums (IZ) Regensburg. Wolbergs Verteidiger warfen der Staatsanwaltschaft eine "unerträgliche Verfahrensführung" vor.

Am Mittwoch gab es keine Verhandlung im Prozess gegen Wolbergs und drei weitere Beschuldigte. Der Schlagabtausch zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung Wolbergs' ging außerhalb des Gerichts munter weiter. Die Staatsanwaltschaft erklärte per Pressemitteilung, dass Wolbergs' SPD-Ortsverein zwischen 2012 und 2016 von einem weiteren Immobilien-Unternehmer finanzielle Zuwendungen in Höhe von rund 160 000 Euro erhalten haben soll. Den Anwälten des suspendierten Oberbürgermeisters zufolge handele es sich um Thomas D., Gründer und ehemaliger Geschäftsführer des Immobilienzentrums Regensburg. D. hatte Ende März einen Strafbefehl akzeptiert und umfassend ausgesagt. Hierauf stützt sich nun wohl die Staatsanwaltschaft.

Laut Anklage soll D. die Zahlungen veranlasst haben, um sich Wolbergs' Unterstützung, bei unterschiedlichen Firmenvorhaben zu sichern. Unter anderem habe er erreichen wollen, dass ein Außenbereich an der Straße "Auf der Platte" im Landschaftsschutzgebiet bebaubar wird, nachdem die Stadtverwaltung eine Bebauung dort wiederholt abgelehnt hatte. Wolbergs soll die Stadtverwaltung "im Bewusstsein der Motivation des Unternehmers für die gewährten beziehungsweise versprochenen finanziellen Zuwendungen" zur Schaffung von Baurecht in dem betroffenen Areal angewiesen haben. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll die Baugenehmigung allerdings nie erteilt worden sein. Ob die Anklage zugelassen wird, muss nun das Landgericht Regensburg entscheiden.

Ohne sich zu den Vorwürfen konkret zu äußern, übten Wolbergs' Anwälte Peter Witting und Jutta Niggemeyer-Müller am Mittwoch scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. "Vorgänge, die ohne weiteres in einem einzigen Verfahren geklärt werden könnten, werden künstlich aufgespalten und häppchenweise gerichtlicher Klärung mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zugeführt", erklärten die Verteidiger in einer Pressemitteilung. Sie sehen darin ein absichtliches Verhalten. "Ersichtlich folgt dieses Vorgehen dem Ziel, die vorläufige Suspendierung des Oberbürgermeisters durch bloßen Zeitablauf in eine endgültige Entfernung aus dem Amt zu überführen", schreiben sie. Zum Hintergrund: Wolbergs hat angekündigt, bei einem Freispruch im aktuellen Prozess, 2020 wieder bei der OB-Wahl anzutreten. Ein möglicher weiterer Prozess könnte ihm bei diesem Plan jedoch wertvolle Zeit kosten.

Der IZ-Komplex sei seit Monaten ausermittelt, schreiben die Anwälte weiter. Nun sei just am 4. Oktober die neue Anklage erhoben worden - am Tag, an dem Christian Schlegl, CSU-Stadtrat und ehemaliger Rivale von Wolbergs im OB-Wahlkampf 2014, im aktuellen Prozess aussagte. Wolbergs' Verteidiger wittern hier einen Zusammenhang, weil "Kronzeuge" Schlegl "nicht hielt, was sich die Staatsanwaltschaft offensichtlich von ihm erhofft hatte".

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