Ermittlungen der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass eine im Landkreis Regensburg ansässige Transportunternehmerin vom Amtsgericht Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und ein Taxifahrer aus Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt wurden.
Eine Geschäftsfrau hatte über zwei Jahre lang die in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht ordentlich bei den Sozialkassen angemeldet, sie führte die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile nicht vollständig und fristgerecht ab, wie ein Sprecher des Hauptzollamts am Montag mitteilt. Außerdem zahlte sie einen Teil der monatlichen Löhne in bar aus, wodurch insgesamt ein Schaden von rund 36.000 Euro entstand. Die Beschuldigte muss dafür nun aufkommen.
Ein Taxifahrer, gegen den ebenfalls vorm Amtsgericht verhandelt wurde, machte sich des Betrugs zu Lasten des Jobcenters der Stadt Regensburg sowie der uneidlichen Falschaussage im Verfahren gegen seinen Arbeitgeber strafbar. Innerhalb von fünf Jahren entstand so ein Schaden von rund 31.500 Euro. Das Gericht habe die Einziehung des Betrags angeordnet, teilt der Sprecher mit.













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