Regensburg
20.01.2025 - 10:31 Uhr

Rollstuhlfahrer wirft Barhocker auf Polizisten am Hauptbahnhof Regensburg

Ein betrunkener 35-Jähriger wollte seine Rechnung nicht bezahlen. Ein Mitarbeiter des Restaurants am Hauptbahnhof Regensburg rief die Polizei. Der Rollstuhlfahrer war außer sich: Er beleidigte die Beamten und warf einen Stuhl nach ihnen.

Bundespolizisten trafen am Hauptbahnhof Regensburg auf einen betrunkenen Rollstuhlfahrer. Symbolbild: Daniel Löb/dpa
Bundespolizisten trafen am Hauptbahnhof Regensburg auf einen betrunkenen Rollstuhlfahrer.

Ein Rollstuhlfahrer hat Polizisten in Regensburg beleidigt und mit einem Stuhl beworfen. Ein Mitarbeiter eines Restaurants am Hauptbahnhof verständigte Sonntagnachmittag die Polizei. Ein 35-Jähriger wollte seine Rechnung nicht bezahlen, berichtet die Bundespolizei Waldmünchen. Zunächst bedrohte und beleidigte der Rollstuhlfahrer die Beamten. Als der Mann versuchte, vor den Polizisten zu fliehen, hielten die Beamten den Rollstuhl fest.

Daraufhin riss der 35-Jährige die Funkgerätetasche von der Schutzweste eines Polizisten und griff nach einem Barhocker. Diesen habe er in Richtung der Beamten geschleudert, die dem Geschoss auswichen. Die Polizisten brachten den Mann schließlich zu Boden und fesselten ihn. Beruhigt hatte sich der Rollstuhlfahrer jedoch nicht. Als ihn die Polizisten wieder in seinen Rollstuhl heben wollten, habe er zweimal nach ihnen gespuckt.

Auf der Dienststelle urinierte der 35-Jährige auf den Boden. Das Ergebnis eines Alkoholtests lautete 2,18 Promille. Die Polizei ermittelt jetzt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Betrug, Sachbeschädigung und Beleidigung. Beim Verlassen des Bahnhofs war der Mann noch immer aufgebracht und beleidigte zwei Sicherheitsmitarbeiter.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.