Mit dem Beginn der Sommerferien in Bayern informiert der Zoll über wichtige Reisebestimmungen, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden. Laut einer Pressemitteilung des Hauptzollamts Regensburg können sich Reisende auf der Internetseite des Zolls sowie in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ über erlaubte Souvenirs und Einfuhrmengen informieren.
Einfuhrbestimmungen im Überblick
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien oder der Schweiz dürfen Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen unter anderem 200 Zigaretten oder 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent Alkohol. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Freigrenze von 175 Euro, während Flug- und Seereisende Waren im Wert von bis zu 430 Euro mitführen dürfen.
Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen, jedoch gelten für Genussmittel wie Alkohol und Tabakwaren nationale Verbrauchsteuern, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Freimengen gelten nur, wenn die Waren von den Reisenden selbst mitgeführt werden.
Artenschutz beachten
Der Zoll rät, auf Souvenirs aus geschützten Tieren oder Pflanzen zu verzichten, da der Handel mit diesen streng reglementiert ist. Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen. Weitere Informationen bietet die Website www.artenschutz-online.de.
Pressesprecherin Nadine Striegel betont: „Damit die schönsten Wochen des Jahres in guter Erinnerung bleiben und es bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine bösen Überraschungen beim Zoll gibt, sollten sich Reisende immer vor Reiseantritt über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren.“
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