Seit Donnerstag muss sich ein 46 Jahre alter Industriemechaniker aus dem Landkreis Regensburg vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und vorsätzlichen Besitz einer verbotenen Waffe zur Last. Zu verdanken hat er das Verfahren seiner Verlobten, inzwischen sind die beiden wieder ein Herz und eine Seele.
Im Oktober vergangenen Jahres war die ebenfalls drogenabhängige Lebensgefährtin des Angeklagten bei der Polizei erschienen und hatte ihn wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Dabei erwähnte sie eher beiläufig, dass ihr Partner auch etwas mit Drogen zu tun habe. Da der Angeklagte alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist, kam es zu einer Hausdurchsuchung. Die Beamten wurden fündig: In der Garage lagerten 1613 Gramm Amphetamin und 292 Gramm Marihuana. Im Haus selbst fanden sie noch eine Restmenge von 54 Gramm Haschisch und geringe Mengen von Marihuana, sowie einen Wurfstern, der zu den verbotenen Waffen gehört. Der Angeklagte wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass er im Spätsommer von einer unbekannten Person 1780 Gramm Amphetamin zum Preis von 10000 Euro erworben hatte. Um seinen Eigenbedarf zu decken, hatte er dann eine Teilmenge davon in Haschisch umgetauscht.
Nach Verlesen des Anklagesatzes bat Verteidiger Helmut Mörtl um ein Rechtsgespräch. Vorher hörte die Strafkammer den anwesenden psychologischen Sachverständigen zu den Erfolgsaussichten einer möglicherweise im Raum stehenden Therapie an. Dieser beurteilte den Angeklagten als selbstkritisch und motiviert, der auch etwas ändern möchte. Er hatte bereits vor Jahren eine ambulante Therapie durchlaufen und war anschließend längere Zeit clean. Das dann geführte einstündige Rechtsgespräch musste ohne Ergebnis abgebrochen werden. Zu weit gingen die Vorstellungen von Verteidiger und Staatsanwalt auseinander. Der Verteidiger stellte sich eine Freiheitsstrafe von etwa zweieinhalb Jahren und eine freiwillige stationäre Therapie vor. Der Staatsanwalt nannte einen Strafrahmen zwischen sechs und sieben Jahren. Soweit der Angeklagte den Namen seines Lieferanten preisgeben würde, könne man über eine Reduzierung der Strafe nachdenken. Die Strafkammer selbst stellte nach interner Beratung eine Freiheitsstrafe von rund vier Jahre in Aussicht sowie eine Unterbringung im Maßregelvollzug. Nach Rücksprache mit seinem Mandanten erklärte der Verteidiger, dass dieser den Namen seines Lieferanten nicht preisgeben werde.
Dennoch räumte der Verteidiger im Anschluss an das Rechtsgespräch die Vorwürfe für seinen Mandanten ein. Er selbst erzählte, dass ihn die Trennung von seiner Verlobten und der Tod seiner Großmutter wieder rückfällig werden ließen. Nachdem man sich versöhnt hatte, wollte er die bei ihm sichergestellten Drogen zum Einkaufspreis wieder loswerden und das Geld für die Kinder seiner Verlobten verwenden. Die Untersuchungshaft sei seine erste Hafterfahrung und er wolle es ernsthaft schaffen, wieder clean zu werden, da ihm seine Familie über alles gehen würde. Die dann als Zeugin gehörte Lebensgefährtin des Angeklagten machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
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