Der 37. Verhandlungstag ging bereits dem Ende zu, da kündigte Richterin Elke Escher einen „rechtlichen Hinweis“ an, den sie dann auch verlas und an die Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft schriftlich verteilen ließ. Der Inhalt betraf den Themenkomplex „Spenden“. Wolbergs wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er wissentlich eine verdeckte Großspende für seinen Wahlkampf von Bauträger Volker Tretzel angenommen hat und im Gegenzug dafür sorgte, dass der Unternehmer den Zuschlag für das begehrte Baugebiet „Nibelungenkaserne“ erhielt.
Im Eröffnungsbeschluss war die Kammer davon ausgegangen, dass sich die Wahlkampfspenden, gezahlt von mehreren Tretzel-Mitarbeitern jeweils knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10 000 Euro, in 17 Fälle unterteilen lassen. Nun geht das Gericht von sechs Fällen, aufgeteilt auf die Kalenderjahre 2011 bis 2016, aus. Eine weitere Neubewertung betrifft den Unternehmer Tretzel und seinen ehemaligen Geschäftsführer Franz W., die ebenfalls angeklagt sind. Anstelle einer bloßen Beihilfe komme demzufolge auch eine Mittäterschaft in Betracht.
Ein rechtlicher Hinweis sei immer geboten, wenn eine Verurteilung aus Sicht des Gerichts noch in Betracht kommt, erklärte Thomas Polnik, Pressesprecher des Landgerichts Regensburg, im Anschluss an die Verhandlung auf Nachfrage. Eine geringere Anzahl von Fällen bedeute in der Grundtendenz eine mildere Strafe. Auch ein kompletter Freispruch sei mit diesem Hinweis nicht ausgeschlossen.
Am Morgen hatte der Chefermittler zum Abschluss des Komplexes „Wohnungsverkäufe“ ausgesagt. In der Vernehmung von Tretzel-Mitarbeiter Oliver S. hätten die Ermittler erfahren, dass sowohl die Mutter als auch die Schwiegermutter von Wolbergs je eine Tretzel-Wohnung gekauft haben, sagte der Kripobeamte. In beiden Fällen hätten sie Vergünstigungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro festgestellt. Beide Male sei im Kaufvertrag der Innenausbau ausgenommen worden, dann aber im Wesentlichen doch vom Bauteam Tretzel (BTT) übernommen worden. Die Rabatte seien auf Anweisung von Firmenchef Volker Tretzel selbst gegeben worden, habe S. ausgesagt. Auch der frühere SPD-Stadtratsfraktionschef Norbert Hartl, der wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme angeklagt ist, habe den Ermittlungen zufolge eine Tretzel-Wohnung deutlich vergünstigt gekauft. Hartl beruft sich allerdings darauf, die Wohnung wegen einer sehr frühen Reservierung billiger bekommen zu haben.
Die Verteidiger der Beschuldigten warfen den Ermittlern vor, sich allein auf offizielle Preislisten von BTT berufen und nicht ausreichend tatsächlich gezahlte Kaufpreise verglichen zu haben. Die Wohnung der Schwiegermutter sei von zwölf identischen Wohnungen sogar die teuerste gewesen, erklärte Tretzels Anwalt Florian Ufer. Wolbergs sagte, er habe mittlerweile mit über 300 Käufern geredet. „Ich kenne überhaupt keinen, der keinen Rabatt bekommen hat.“ Der suspendierte Oberbürgermeister betonte zum wiederholten Mal, weder in die Kaufverhandlungen eingebunden gewesen zu sein noch von übernommenen Rechnungen gewusst zu haben.













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