Ein 49-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Regensburg ist vom Amtsgericht Regensburg wegen Sozialbetrugs verurteilt worden. Wie das Hauptzollamt Regensburg mitteilt, hatten Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ergeben, dass der Inhaber eines Fliesenlegerbetriebs über Jahre hinweg falsche Angaben gegenüber Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit gemacht hat. Dadurch hat der Mann unrechtmäßig über 119.000 Euro erhalten.
Bei einer Betriebsprüfung stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, dass der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 56.000 Euro nicht abgeführt hatte. Zudem hat er während der Corona-Pandemie wiederholt Kurzarbeitergeld beantragt, obwohl seine Beschäftigten durchgehend voll gearbeitet hatten. Durch diese falschen Angaben erhielt er weitere 63.000 Euro zu Unrecht. „Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie war das Kurzarbeitergeld eine wichtige Hilfe für viele ehrliche Betriebe und ihre Beschäftigten. Wer diese Unterstützung missbraucht, schadet nicht nur den Sozialkassen, sondern auch allen Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten“, erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Subventionsbetrugs in 11 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Diese Meldung basiert auf Informationen des Hauptzollamts Regensburg und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.
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