Anfang Juli führte die Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg gemeinsam mit dem tschechischen Zoll eine länderübergreifende Kontrolle in Karlsbad durch. Ziel war die Überprüfung von Reisebussen und Kleintransportern im grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr, wie das Hauptzollamt Regensburg mitteilt. Beteiligt waren neun deutsche sowie sieben tschechische Zöllnerinnen und Zöllner. Unterstützt wurde die Maßnahme durch den sogenannten „ScanVan“ – ein mobiles Röntgenfahrzeug des Zolls aus Selb – sowie jeweils einen deutschen und einen tschechischen Rauschgiftspürhund.
Erfolgreiche Zusammenarbeit
Im Fokus der Aktion stand die Kontrolle der Reisenden und ihres Gepäcks. Die Fahrgäste wurden von einem tschechischen Spürhund gezielt auf Betäubungsmittel kontrolliert. Parallel dazu nahm der deutsche Drogenspürhund „Pepsi“ gemeinsam mit seinem Hundeführer das mitgeführte Gepäck unter die Lupe. Verdächtige Gepäckstücke wurden zusätzlich stichprobenartig geöffnet und mit dem mobilen Röntgengerät durchleuchtet.
Bereits wenige Wochen zuvor hatte der braune Labrador „Dobby“, ein weiterer Drogenspürhund des deutschen Zolls, bei einer ähnlichen Kontrolle knapp 60 Gramm eingeschweißtes Marihuana im Koffer eines Reisenden aufgespürt. Die tschechischen Behörden stellten die Drogen sicher und leiteten ein Strafverfahren ein. Der tschechische Staatsbürger wurde festgenommen. Die Ermittlungen übernahm die tschechische Kriminalpolizei.
Strenge Strafen in Tschechien
„In Tschechien stellt schon der Besitz von über 10 Gramm Marihuana eine Straftat dar. Zudem wird ab dieser Menge der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung über eine Anordnung der Untersuchungshaft vorgeführt, um sicherzustellen, dass der Beschuldigte in der Hauptverhandlung anwesend ist und um Wiederholungstaten zu vermeiden. Bei 60 Gramm Marihuana droht in Tschechien eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren“, erklärt Zollamtsrat Günter Schnabel, Leiter des Kontrollraums Grenze des Hauptzollamts Regensburg. „Unsere enge Zusammenarbeit mit den tschechischen Kolleginnen und Kollegen ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.“
Solche gemeinsamen Kontrollen finden mehrmals jährlich auf beiden Seiten der Grenze statt – mit wechselnden Schwerpunkten im Straßen-, Bahn- und Postverkehr. Trotz des Wegfalls stationärer Grenzkontrollen im Schengenraum bleibt die enge Zusammenarbeit der Zollbehörden entscheidend, um den grenzüberschreitenden Schmuggel einzudämmen und die Sicherheit in der EU zu gewährleisten.
"Neue Regelungen ab 2026: Ab dem 1. Januar 2026 tritt ein Gesetz in Kraft, das den Besitz von bis zu 100 Gramm getrocknetem Cannabis zu Hause und 25 Gramm in der Öffentlichkeit für Personen über 21 Jahre straffrei erlaubt. Der Besitz von bis zu 200 Gramm wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, während Mengen über 200 Gramm als Straftat gelten, mit Strafen abhängig von der Menge (z. B. Bewährungsstrafen)."
Wird hier im Artikel mal völlig außen vor gelassen. Gehört dann eigentlich auch zur Faktenlage. Ebenso, wie es lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn man im öffentlichen Raum mit unter 10g angetroffen wird. Wird auch mit keiner Silbe erwähnt. Dass Tschechien sehr tolerant im Umgang mit Cannabis ist, wird auch nicht erwähnt.
Mal wieder ein sehr einseitiges, journalistisches Meisterwerk, welches mehr zur Stimmungsmache beiträgt, als sachlich informiert...
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