28.07.2025 - 11:49 Uhr

Schottersteine auf Gleise gelegt: Bundespolizei sucht Zeugen

Unbekannte Täter legten Schottersteine auf die Gleise bei Neumarkt. Zwei Züge überfuhren die Hindernisse, nun ermittelt die Bundespolizei und sucht Zeugen.

Unbekannte Täter legten Schottersteine auf die Gleise bei Neumarkt. Zwei Züge überfahren die Hindernisse. Die Bundespolizei ermittelt und sucht Zeugen. Symbolbild: Bundespolizei
Unbekannte Täter legten Schottersteine auf die Gleise bei Neumarkt. Zwei Züge überfahren die Hindernisse. Die Bundespolizei ermittelt und sucht Zeugen.

Am Sonntagabend haben unbekannte Täter auf der Bahnstrecke zwischen Regensburg und Nürnberg bei Neumarkt Schottersteine auf die Gleise gelegt. Zwei Züge überfuhren die Hindernisse, wie die Bundespolizei mitteilt. Gegen 20.45 Uhr meldete der Notfallmanager dem Bundespolizeirevier Regensburg, dass am Bahnübergang an der B 299 bei Neumarkt mehrere Schottersteine auf die Gleise gelegt worden waren. Der Triebfahrzeugführer eines dritten Zuges berichtete von mehreren Personen, vermutlich Jugendlichen, unter der Bahnunterführung.

Die Gleise wurden beidseitig von 20.45 bis 21.20 Uhr gesperrt, was zu Zugverspätungen führte. Eine Streife der Landespolizei konnte vor Ort keine Personen mehr feststellen. Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Zeugen werden gebeten, sich bei der Bundespolizei Waldmünchen unter Telefon 09972/9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen[at]polizei.bund[dot]de zu melden.

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt eindringlich davor, Steine oder andere Gegenstände auf die Schienen zu legen. Dies gefährdet nicht nur die Sicherheit des Bahnverkehrs, sondern auch die von Personen in der Nähe. Züge haben einen langen Bremsweg und eine Sogwirkung, die Hindernisse können nicht umfahren werden. Im schlimmsten Fall droht eine Entgleisung. Zudem können durch die Splitterwirkung der überfahrenen Steine Personen verletzt werden. Notbremsungen können zu Personen- und Sachschäden führen, die zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Geldbußen oder strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sind mögliche Konsequenzen.

Diese Meldung basiert auf Informationen der Bundespolizei und wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
 
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