Die Meldung erregt die Gemüter: Ende der Woche sollen sieben mutmaßliche Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) von der Türkei in die Bundesrepublik abgeschoben werden. Bei den fünf Frauen, drei Männern und zwei Kindern handelt es sich um deutsche Staatsangehörige. Bisher wurde die Wiederaufnahme nur in wenigen Fällen bei Kindern erlaubt. Nun jedoch reisen erstmals erwachsene IS-Angehörige zurück in ihr Heimatland.
Die Bundesrepublik steht damit vor einem Dilemma: Es gilt abzuwägen zwischen den Sicherheitsinteressen der heimischen Bevölkerung und der Verantwortung gegenüber Staatsbürgern mit deutschem Pass im Ausland.Das Problem: Selbst wenn die Rückkehrer sich schwerster Verbrechen schuldig gemacht haben sollten und als IS-Fanatiker einer Ideologie anhängen, die die Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung ad absurdum führt - rechtlich ist Deutschland zu einer Wiederaufnahme verpflichtet. Zurück in der Bundesrepublik können sie vor Gericht gestellt und konsequent strafrechtlich belangt werden.
Auch, wenn die Steinzeit-Islamisten keiner gerne haben möchte. In dieser Frage stellt sich die Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik. Die Bundesregierung betont regelmäßig ihre Bereitschaft zur Übernahme von mehr internationaler Verantwortung. Erst vergangene Woche mahnte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in ihrer Münchener Grundsatzrede, das Land dürfe nicht nur zuschauen und sich auf andere verlassen. Angesichts solcher Überzeugungen ist die Rücknahme straffällig gewordener Staatsbürger eine zwingende Notwendigkeit.













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