Deutschland und die Welt
14.06.2019 - 13:52 Uhr

Täter öffentliche Bühne geboten

War das Zeigen von Sequenzen aus dem Christchurch-Video in Ordnung? Für den Deutschen Presserat nicht.

Bei einem Terroranschlag auf zwei Moscheen in Christchurch am 15. März dieses Jahres tötete ein aus Australien stammender Rechtsterrorist mit Schusswaffen insgesamt 51 Menschen und verletzte weitere 50, einige davon schwer. Das Bild zeigt Teilnehmer einer Friedenskundgebung für die Christchurch-Opfer am 23. März in Hamburg. Archivbild: Markus Scholz/dpa
Bei einem Terroranschlag auf zwei Moscheen in Christchurch am 15. März dieses Jahres tötete ein aus Australien stammender Rechtsterrorist mit Schusswaffen insgesamt 51 Menschen und verletzte weitere 50, einige davon schwer. Das Bild zeigt Teilnehmer einer Friedenskundgebung für die Christchurch-Opfer am 23. März in Hamburg.

Wegen der Veröffentlichung von Video-Sequenzen des Attentäters von Christchurch hat "bild.de" eine Rüge vom Deutschen Presserat erhalten. Zwar habe die Redaktion nicht die Taten selbst veröffentlicht, sondern den mutmaßlichen Mörder auf dem Weg zu den Moscheen und beim Laden seiner Waffen gezeigt. Diese Bilder reichten jedoch, um Assoziationen zu erzeugen, die weit über das berechtigte öffentliche Interesse hinausgingen, begründete die freiwillige Selbstkontrolle der Presse in Berlin die Rüge. Die Redaktion habe damit dem Täter die öffentliche Bühne geboten, die er haben wollte.

Laut Presserat hat "bild.de" gegen die Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen dürfe. Auch die detaillierte, dramatisierende Schilderung und drastische Bebilderung im Begleittext von "bild.de" bedienten nach Ansicht des Presserats überwiegend Sensations-Interessen.

"bild.de" nannte die Begründung des Presserates "absurd". Die Werkzeuge des Täters von Christchurch seien seine Waffen gewesen, nicht die freie Presse, die über diese schreckliche Tat berichtet habe, erklärte ein "Bild"-Sprecher. Mit seiner Einschätzung erteile sich der Presserat nach eigenen Maßstäben selbst eine Rüge.

Dem mutmaßlichen Attentäter - einem 28 Jahre alter Australier - wird vorgeworfen, Mitte März während der Zeit des Freitagsgebets zwei voll besetzte Moscheen im neuseeländischen Christchurch überfallen zu haben. Dabei tötete er mehr als 50 Menschen. Die Tat war live im Internet zu sehen, weil der Schütze mit einer Helmkamera unterwegs war.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.