28.01.2019 - 19:53 Uhr

Tempolimit: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Die Bundesregierung hat einem generellen Tempolimit auf deutschen Autobahnen eine Absage erteilt. Das Ende vom Lied? Noch lange nicht. Ein Kommentar von Frank Stüdemann.

Kommentar von Frank Stüdemann
Ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei trägt auf der Autobahn 661 bei Frankfurt ein Schild zur Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Bild: Marius Becker/dpa
Ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei trägt auf der Autobahn 661 bei Frankfurt ein Schild zur Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern.

Was dem Amerikaner das Recht auf Waffenbesitz, ist dem Deutschen das Recht auf freie Fahrt mit seinem Auto. Diese Rechte infrage zu stellten, kommt politischem Selbstmord gleich. Das hat die Bundesregierung gerade noch rechtzeitig erkannt und die aufkochende Debatte um ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ausgebremst. Vernünftig, aber auch irgendwie feige.

Zyniker weisen drauf hin, dass die meisten Verkehrstoten ohnehin auf Landstraßen zu beklagen seien und nicht auf den Autobahnen. Also ob das ein Argument dagegen ist, nicht alles dafür zu tun, dass möglichst wenige Menschen bei Unfällen ihr Leben lassen. Richtig ist: Das Tempo allein ist kein Killer, aber in Kombination mit Unachtsamkeit, Selbstüberschätzung und Unvernunft führt es immer wieder zum Schlimmsten. Warum also die Höchstgeschwindigkeit nicht wenigstens bei 150 oder 160 Kilometern pro Stunde deckeln - als Signal?

Die Debatte um das Tempolimit kommt irgendwann wieder. Und auch die Gefahr von Fahrverboten wird nicht dadurch gebannt, dass man Schadstoff-Grenzwerte neu definiert. Denn tatsächlich muss die Verkehrspolitik flächendeckend neu gedacht werden. Die uneingeschränkte Fahrt mit dem Auto an jeden beliebigen Ort wird auf unseren vielfach vom Infarkt bedrohten Straßen irgendwann schlicht unmöglich sein.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.