US-Präsident Donald Trump will das Ergebnis der US-Zwischenwahlen anerkennen, sofern diese „ehrlich“ durchgeführt wurden. Dies sagte der Republikaner kurz vor seinem Abflug nach Texas auf die Frage eines Journalisten, ob er den Wahlausgang respektieren werde, „was auch immer passiert“.
Ob das tatsächlich der Fall sein wird, bleibt offen. Trump ließ für die Wahl in Alaska bereits Klage einreichen. Damit soll verhindert werden, dass die Wahlergebnisse bestätigt werden, falls dem republikanischen Amtsinhaber Dan S. Sullivan wegen einer Namensverwechslung mit seinem ebenfalls republikanischen Herausforderer Dan J. Sullivan Stimmen fehlen. Im Falle einer Niederlage des derzeitigen Senators solle dann erst eine Untersuchung abgewartet werden. Trump hatte zugegeben, dass er selbst den Eingriff in die Wahlen befohlen habe.
Zudem räumt Trump nach wie vor seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl 2020 nicht ein. Stattdessen behauptet er, er sei damals durch Betrug um den Wahlsieg gebracht worden. Dabei ist das längst und vielfach widerlegt.
Trump will mit Demokraten arbeiten – oder doch nicht?
Trump zeigte sich unterdessen heute offen für eine Zusammenarbeit mit den Demokraten, sollten diese künftig die Mehrheit in einer oder beiden Parlamentskammern stellen. „Wir werden einen Weg finden“, sagte er, um danach sein „starkes Vetorecht“ als Präsident zu betonen. Dieser darf gegen vom Kongress beschlossene Gesetzentwürfe sein Veto einlegen. Ein solches Veto kann nur von zwei Dritteln der stimmberechtigten Volksvertreter in beiden Kammern überstimmt werden – das ist in der Praxis äußerst schwer zu erreichen.
Derzeit haben Trumps Republikaner die Mehrheit sowohl im US-Senat als auch im US-Repräsentantenhaus. Sollten die Demokraten eine oder gar beide Kammern für sich gewinnen, dürfte Trumps zweite Hälfte seiner derzeitigen Amtszeit deutlich unangenehmer werden. So könnten Demokraten in der Theorie Trumps Regierung stärker kontrollieren. Da die Mehrheitspartei die Vorsitzenden von Ausschüssen stellt, könnten diese etwa Untersuchungen einleiten. Die Verfassung räumt zudem dem Repräsentantenhaus das Recht ein, ein Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) einzuleiten.
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