06.04.2026 - 12:46 Uhr

„Das bin ich“ - Türsteher entlarvt Ausweis-Schwindel

Mit geliehenem Ausweis ins Nachtleben? Zwei 17-Jährige aus Rosenheim scheitern – und der Türsteher bleibt hart. Was auf sie jetzt zukommt.

Zwei 17-Jährige haben versucht, mit ausgeliehenen Ausweisen in ein erst ab 18 Jahren zugelassenes Lokal zu kommen. (Symbolbild) Bild: Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn
Zwei 17-Jährige haben versucht, mit ausgeliehenen Ausweisen in ein erst ab 18 Jahren zugelassenes Lokal zu kommen. (Symbolbild)

Gleich zweimal haben Minderjährige in Rosenheim mit ausgeliehenen Ausweisen von Freunden versucht, in ein erst ab 18 Jahren zugelassenes Nachtlokal zu kommen. Zuerst probierte es ein 17-Jähriger aus dem Landkreis am frühen Sonntagmorgen, wie die Polizei mitteilte. Der junge Mann zeigte das Dokument eines Freundes vor - Tenor seiner Aussage: „Das bin doch ich!“ Der Türsteher, zuständig auch für die Einhaltung des Jugendschutzes, erkannte den Schwindel und holte die Polizei. 

Keine 24 Stunden später versuchte ein anderer 17-Jähriger auf dieselbe Weise in das Lokal zu kommen, an dessen Eingang deutlich vermerkt war: „Zutritt ab 18 Jahren.“ Wieder Polizei. Die Beamten leiteten je ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Ausweispapieren gegen die 17-Jährigen ein.

© dpa-infocom, dpa:260406-930-911314/1

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