Update 29.05.2026 - 13:48 Uhr

Überwachungsbehörde nimmt Europapartei der AfD ins Visier

Verstößt die Europapartei, zu der auch die AfD gehört, gegen Grundwerte der EU? Die zuständige Behörde sieht Hinweise auf problematisches Vorgehen in Mitgliedsparteien. Kommt ein Verfahren?

Zu den Mitgliedern der Europapartei ESN gehört auf die deutsche Alternative für Deutschland. (Archivbild) Bild: Sebastian Kahnert/dpa
Zu den Mitgliedern der Europapartei ESN gehört auf die deutsche Alternative für Deutschland. (Archivbild)

Die Überwachungsbehörde für europäische Parteien hat Hinweise auf mögliche Verstöße gegen EU-Grundwerte durch die Europapartei der AfD. Ein Schreiben der Behörde mit den vorliegenden Fakten ging bei der EU-Kommission ein, wie ein Kommissionssprecher der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Auch das Europaparlament und der Rat der Mitgliedsstaaten bekamen das Dokument. Zuvor hatte „Politico“ berichtet.

Die von der AfD mitgegründete Organisation Europa der souveränen Nationen (ESN) könnte ihre Registrierung als europäische Partei und damit EU-Fördermittel verlieren, falls eine förmliche Überprüfung eingeleitet und dabei offenkundige und schwerwiegende Verstöße festgestellt werden sollten. Parlament, Rat oder Kommission können darüber entscheiden, ob sie eine Untersuchung anfragen. Der Kommissionssprecher teilte mit, das Schreiben werde derzeit sorgfältig geprüft.

Laut der für die Überwachung zuständigen Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen lassen die übermittelten Hinweise Zweifel an der Einhaltung der EU-Werte durch die betroffene Organisation aufkommen. Zu Details wollte sie sich nicht äußern. 

Die ESN-Partei teilte auf ihrer Webseite mit, dass sie erstmals durch die Medien von den Vorwürfen erfahren habe und nun erwarte, das Dokument der Überwachungsbehörde zu erhalten, damit sie diese „vollständig bewerten und nachvollziehen“ kann. Eine Stellungnahme werde danach formuliert. 

Den EU-Regeln zufolge wird eine betroffene Partei erst informiert, wenn die Überwachungsbehörde tatsächlich zu einer Untersuchung aufgefordert wird. Dann können die Parteien auch Stellung nehmen und gegebenenfalls Lösungsmaßnahmen ergreifen.

Schreiben ist keine Bewertung der Fakten

Laut „Politico“ hebt der Brief etwa Gerichtsentscheidungen, die sich kritisch gegenüber einzelnen Mitgliederparteien wie der AfD äußern, sowie Social-Media-Beiträge mit antisemitischer und Anti-LGBTQ-Rhetorik hervor. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen sowie queere Menschen.

Die Übermittlung der Informationen bedeutet noch keine Entscheidung und sagt auch noch nichts über das Ergebnis eines eventuellen förmlichen Überprüfungsverfahrens aus.

Einhaltung der EU-Grundwerte ist Voraussetzung für Gelder

Europäische Parteien sind Zusammenschlüsse, die unter anderem aus nationalen politischen Parteien bestehen. Neben der AfD gehören etwa die französische Reconquête unter dem prominenten Rechtsextremen Éric Zemmour, Neue Hoffnung in Polen oder die prorussische Partei Wasraschdane (deutsch: Wiedergeburt) aus Bulgarien zu den Mitgliedern der ESN Partei. Die Europaparteien sind eigenständig im Verhältnis zu den Fraktionen im EU-Parlament. 

Die Einhaltung der EU-Grundwerte ist Voraussetzung dafür, dass Organisationen als europäische Partei registriert werden und Mittel erhalten. Zu diesen Werten gehören etwa Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Parteien müssen sicherstellen, dass auch ihre Mitgliedsparteien oder -organisationen die Kernwerte achten.

Die für die ESN Partei bewilligten Fördermittel lagen im Jahr 2026 nach Angaben des Parlaments bei maximal rund zwei Millionen Euro. Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund teilte mit: „Wer gegen Minderheiten hetzt, mit den Feinden Europas paktiert und Rassismus schürt, der darf nicht mit Steuergeldern belohnt werden.“ Auch der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im EU-Parlament, Martin Schirdewan, forderte den Geldentzug.

Das EU-Parlament, der Rat und die Kommission haben gemäß den EU-Regeln zwei Monate Zeit, ihre Absicht zu erklären, die Aufsichtsbehörde zu einem förmlichen Prüfverfahren aufzufordern.

© dpa-infocom, dpa:260529-930-143467/2

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