Nach dem brutalen Raubmord in Herrsching am Ammersee ist das Urteil zu lebenslanger Haft nun rechtskräftig. Das Landgericht München II hatte im vergangenen August zudem die besondere Schwere der Schuld des Täters festgestellt; damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren im Gefängnis nahezu ausgeschlossen.
Gegen die Entscheidung legte der damals 23-Jährige Revision ein, die jedoch vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen wurde. Diesen Beschluss des obersten Gerichts vom 5. Februar teilte nun die Pressestelle des Landgerichts mit.
Der gewaltsame Tod des Rentners hatte ob der Brutalität für Aufsehen gesorgt. Der Serbe hatte den 74-Jährigen im Juli 2024 in dessen Wohnhaus mit mindestens 13 Messerstichen ermordet, um an Geld zu kommen. Dessen Frau sah die Tat mit an und konnte selbst fliehen.
Neben Habgier sah die Kammer die sogenannte Ermöglichungsabsicht als Mordmerkmal erfüllt. Diese liegt vor, wenn jemand sein Opfer tötet, weil er glaubt, auf diese Weise eine andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können.
© dpa-infocom, dpa:260304-930-767022/1













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