Zum zweiten Mal beginnt vor dem Landgericht Landshut das Verfahren gegen einen Vater wegen Mordversuchs an seiner Tochter. Der Mann soll versucht haben, die Dreijährige mit Mäusegift zu töten, um sich die Unterhaltszahlungen zu sparen. Der Angeklagte streitet die Tat ab. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Heimtücke und Habgier vor.
Der Prozess hatte bereits im Oktober begonnen und hätte im November beendet sein sollen. Wegen der Erkrankung einer Richterin ist das Verfahren jedoch neu angesetzt worden. Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, hat überdies einen neuen Verteidiger. Zur Sache wollte sich der 28-Jährige nicht äußern.
Ankläger: Ungezügeltes Gewinnstreben um jeden Preis
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft steckte der Mann seiner Tochter im Dezember 2024 eine mit Mäusegift gefüllte Plombe aus Frischhaltefolie in den Mund, um sie zu töten. Auf diese Weise habe der Mann weiteren Zahlungen für das Kind entgehen wollen. „Er strebte ungezügelt und rücksichtslos nach Gewinn um jeden Preis, auch um den eines Menschenlebens“, heißt es in der Anklageschrift. Der Vater übergab das Kind später seiner getrennt von ihm lebenden Ex-Partnerin.
In der Wohnung der Mutter erbrach das Mädchen dann die Plombe, so dass es nicht zu einer Vergiftung kam. Die Mutter rief damals den Rettungsdienst, der die Dreijährige in eine Klinik brachte. Sie habe keine Schäden erlitten, hieß es.
Für den Prozess sind zunächst fünf weitere Verhandlungstage angesetzt.
© dpa-infocom, dpa:260204-930-639924/1













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