Die Vorsitzende des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, hat Recht: Die Europawahl ist nicht sonderlich überraschend aufgetaucht. Insofern ist eher verwunderlich, dass der Bundestag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar nicht wenigstens ernsthaft versucht hat, bereits für die Wahl des EU-Parlaments im Mai den Weg für geistig oder psychisch Beeinträchtigte freizumachen. Die Karlsruher Richter hatten vor drei Monaten entschieden, dass es verfassungswidrig ist, diese Menschen generell von Wahlen auszuschließen.
Es geht hier nicht um kleinliche Befindlichkeiten einer Minderheit, sondern um fundamentale Grundrechte, die rund 80 000 Menschen mit Betreuung bislang nicht gewährt werden. Immer wieder haben Verbände wie der VdK versucht, das Thema auf die politische Tagesordnung zu bringen, aber bewegt hat sich nichts. Also lag es ein weiteres Mal an den Verfassungsrichtern, dem Bundestag Beine zu machen.
Was die seltene Allianz aus FDP, Grünen und Linkspartei jetzt in Karlsruhe erreicht hat, mag für die Europawahl vor allem Symbolcharakter haben. Denn es bleibt unsicher, ob bis zum 26. Mai wirklich alle Vorkehrungen getroffen werden können, damit Behinderte vollkommen reibungslos an dieser Wahl teilnehmen können. Ein Sieg ist das Urteil trotzdem.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.