Die Agrarminister der Länder haben sich auf ein Regionalisierungsmodell für die künftigen Regeln zur Düngung in der Landwirtschaft verständigt. Demnach sollen die bisherigen Roten Gebiete, die bei hoher Nitratbelastung nur noch eingeschränkt Düngung erlauben, wegfallen. An ihre Stellen sollen regionale Lösungen der Bundesländer treten, die dem Verursacherprinzip stärker Rechnung tragen, wie die Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Bayerns Ressortchefin Michaela Kaniber (CSU), sagte.
Kritik von Wasserversorgern
Der Schritt stößt auf Kritik bei Wasserversorgern und Naturschutzverbänden. „Gewässerschutz braucht bundesweit einheitliche Regeln“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Die Verbandsmitglieder sind vor allem Stadtwerke, die nach Verbandsangaben 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland mit Trinkwasser versorgen.
„Niemand hat Interesse, unser Lebensmittel Nummer eins zu gefährden - schon gar nicht unsere Bäuerinnen und Bauern“, sagte Kaniber. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) befürchtet dagegen mehr Bürokratie.
„Was als Flexibilisierung daherkommt, droht zum Bürokratiemonster zu werden, das dem Grundwasserschutz mehr schadet, als nutzt“, kritisierte Nabu-Experte Phillip Brändle. Etwa jeder zehnte Betrieb in Deutschland bewirtschafte Flächen über Bundeslandgrenzen hinweg. Wenn künftig Länder unterschiedliche Vorgaben zur Düngung machen, müssten Betriebe je nach Lage der Flächen verschiedene Regeln, Fristen und Nachweispflichten beachten.
Alte Regelung gekippt
Die Neuregelung ist nötig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht einer maßgeblich vom bayerischen Bauernverband mit vorangetriebenen Klage stattgegeben und die bisherige Regelung mit Roten Gebieten gekippt hat.
Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) wies darauf hin, dass eine neue Regelung zügig umgesetzt werden müsse, um Rechtsunsicherheiten rasch zu beenden. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) zeigte sich zufrieden mit dem erreichten Kompromiss: „Wir stärken den Gewässerschutz und das Verursacherprinzip und kommen zugleich den Vorgaben der EU nach.“
Kaniber sprach sich bei der Frage von tierwohlgerechten Stallumbauten für eine konsequente Förderung der Landwirte aus. „Wer Ernährungssicherheit will, muss auch die Nutztierhaltung ermöglichen“, betonte sie. Wer höhere Anforderungen stelle, müsse auch ermöglichen, dass die Betriebe diese auch umsetzen könnten.
Landwirte fühlen sich derzeit nach Branchenangaben häufig in einem Genehmigungsdschungel gefangen, weil etwa Offenställe zwar gut für das Tierwohl sind, aber ihre Genehmigung umwelt- und baurechtlich schwierig ist. Ein Vorschlag, 20 Jahre Bestandsschutz für Stallumbauten zu gewährleisten, scheiterte den Angaben zufolge an den Agrarministern der Grünen.
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