Weiden in der Oberpfalz
28.08.2020 - 17:54 Uhr

Bis zu 17 Tage am Stück: Wegen Coronaverstößen ins Gefängnis

Am Tag vor der Maskengegner-Demo in Berlin legt die Polizei in Bayern eine bemerkenswerte Bilanz vor. 192 Menschen mussten bisher im Freistaat wegen Coronaverstößen in Gewahrsam. Oberpfälzer sind vergleichsweise brav.

Hier am ZOB in Weiden ist alles in Ordnung. Aber auch dort hat die Polizei einen Coronaverweigerer in die Zelle gesperrt. Bild: Gabi Schönberger
Hier am ZOB in Weiden ist alles in Ordnung. Aber auch dort hat die Polizei einen Coronaverweigerer in die Zelle gesperrt.

In fünf Fällen haben Oberpfälzer Polizisten Menschen wegen Coronaverstößen in Gewahrsam genommen. Dies geht aus der Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor. Insgesamt führt die Antwort seit 24. April 2020 192 Fälle auf, bei denen Menschen "mit aufs Revier" mussten, weil sie sich weigerten, Corona-Beschränkungen zu beachten.

Und es geht dabei nicht um wenige Stunden: Nach einem Vorfall in Bamberg verbrachte ein Mann 17 Tage in Gewahrsam. "Bereits zuvor wurden beim Beschuldigten drei ,Corona-Partys‘ aufgelöst und der Beschuldigte wurde unmissverständlich belehrt", heißt es dazu. Als er erneut zur Feier geladen hatte, griff die Polizei durch: Sicherheitsgewahrsam nach Artikel 17, Absatz 1 Nr. 2 im Polizeiaufgabengesetz.

Dieser Paragraf ist Grundlage aller aufgeführten Corona-Gewahrsamnahmen: "Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern."

Beim Bezirksvergleich erscheint die Oberpfalz am folgsamsten: Sechs Fälle sind die kleinste Zahl aller Bezirke. Die Vorfälle ereigneten sich in Cham, Schwandorf und dreimal in Regensburg. Die Zeit in der Zelle dauerte jeweils weniger als 24 Stunden.

Deutlich länger saß ein Weidener ein: "Der Beschuldigte wurde im Rahmen eines Einsatzes bei einer Gartenparty angetroffen. Da in jüngster Vergangenheit bereits mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz durch den Beschuldigten begangen wurden und der Beschuldigte vor Ort wiederum angab, dass ihn die Ausgangsbeschränkung überhaupt nicht interessiere und er wieder von ,daheim raus müsse, wurde er in Gewahrsam genommen." Dies dauerte dann "3 Tage und 18,25 Stunden".

"Meiner Meinung nach wurden die Polizistinnen und Polizisten durch die Söder-Regierung zunächst zu scharf losgeschickt", kommentiert Grünen-Fraktionssprecherin Katharina Schulze die Antwort des Ministeriums. Die Grüne sieht sich in der Kritik am Polizeiaufgabengesetz bestätigt. Als dies 2018 beschlossen wurde, klagte die Partei. Das Bundesverfassungsgericht verlange aber nur kleinere Abänderungen am Gesetz.

Weiden in der Oberpfalz13.08.2020
 
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