Mein Vater ist mittlerweile 91 Jahre alt und ich möchte gerne wissen, wie mein Vater zu einer Schutzimpfung kommt. Wird er angeschrieben oder muss er sich selbst darum kümmern?
"Niemand muss befürchten, sein persönliches Impfangebot zu verpassen", sagt Christine Hollederer, Sprecherin des Landkreises Amberg-Sulzbach. "Allerdings bittet Landrat Richard Reisinger die impfwilligen Senioren noch um etwas Geduld." Aufgrund der noch begrenzten Ressourcen an Impfstoff werde momentan vorrangig in Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern geimpft. Die Geschwindigkeit der Impfungen richtet sich nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs, der durch den Bund beschafft wird. Wegen der aktuellen Unsicherheit bei den Lieferungen ist derzeit noch keine verbindliche Terminvergabe möglich.
Allerdings stehen kurzfristig immer wieder mal kleine Impfstoffmengen als Rückläufer aus den Einrichtungen zur Verfügung, die verimpft werden können. Der BRK-Kreisverband Amberg-Sulzbach, Betreiber der Impfzentren in Sulzbach-Rosenberg und Amberg, hat deshalb eine Vormerkliste eingerichtet, in die sich impfwillige Bürger mit einem Anspruch auf Schutzimpfung höchster Priorität eintragen können. Die Eintragung ist ausschließlich online möglich: https://lamapoll.de/vormerkung-impftermin-amberg-sulzbach/. Sofern kurzfristig Impftermine frei werden, melden sich die Impfzentren telefonisch bei den auf der Vormerkliste eingetragenen Menschen.
Wenn ausreichend Impfstoff verfügbar ist, können laut Christine Hollederer dann Termine auch direkt vereinbart und das Impfangebot auch auf andere Angehörige der höchsten Priorisierungsgruppe ausgeweitet werden, vor allem auf Menschen über 80 Jahre. Sobald Termine vereinbart werden können - "voraussichtlich Mitte Januar wird dies der Fall sein" - informiert der Landrat per Brief alle über 80-Jährigen im Landkreis. Auch über die Presse werden diese Informationen kommuniziert werden. Eine Anmeldung wird dann online oder telefonisch möglich sein.
Eine ganz ähnliche Antwort kommt von Claudia Prößl, Sprecherin des Landratsamtes Neustadt/WN: "Die Menschen über 80 Jahren werden demnächst angeschrieben." In diesem Schreiben werden alle erforderlichen Infos stehen, wie man sich zum Impfen anmelden kann. "Die Schreiben werden versandt, sobald klar ist, wann wie viel Impfstoff zur Verfügung steht, da es vorher keinen Sinn macht, Termine zu vergeben. Vorab braucht oder kann sich niemand um einen Termin kümmern. Wir bitten solange noch um etwas Geduld."
Ist es richtig, dass in den hiesigen Impfpzentren schon am Montag der Impfstoff ausging und erst für Freitag eine neue Lieferung erwartet wird?
Dies bestätigt für den Landkreis Tirschenreuth der Sprecher des Landratsamtes, Wolfgang Fenzl: Der gelieferte Impfstoff ist komplett "verimpft". Fenzl: "Das Landratsamt Tirschenreuth und das Impfzentrum haben keinerlei Einfluss auf die Menge und die Verteilung des Impfstoffes." Nach Informationen der deutschen Presseagentur werden für Freitag die nächsten Lieferungen erwartet.
Da man ja zweimal geimpft (also "geboostert") werden muss, hat sich ja mittlerweile herumgesprochen. Wie aber ist das, wenn man die Erstimpfung mit dem Impfstoff von BioNTec/Pfizer bekommt und die Zweitimpfung beispielsweise mit dem Impfstoff von Moderna bekommen sollte? Oder ist das ausgeschlossen?
Das ist tatsächlich ausgeschlossen. Thomas Körbel, Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums sagt dazu: "Erst- und Zweitimpfungen können nur jeweils mit dem gleichen Impfstoff erfolgen."
Heute habe ich ein Pferd in Niederbayern gekauft. Darf ich das Pferd dort aktuell abholen?
Der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberpfalz, Kriminalhauptkommissar Dmitri Schreiber, gibt die Antwort: Die "Verpflegung von Tieren" sei als triftiger Grund von den Verboten ausgenommen. Schreiber sagt: Ja, das Pferd darf abgeholt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Wenn also das Pferd nicht länger in dem bisherigen Stall bleiben kann, weil dort Pflege/Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Sollte das Pferd problemlos noch ein paar Wochen stehen bleiben können, dann stehen lassen: "auch, wenn es ein paar Euro kostet." Und: tagsüber fahren.
Der Kriminalhauptkommissar merkt an, dass man sich immer den Sinn der Verbote vor Augen führen müsse: Also die Vermeidung von Kontakten. In diesem Fall käme es allenfalls beim Verladen zu Kontakten, da müsse man eben Abstand halten und Maske tragen. Ansonsten geht er nicht davon aus, "dass da 20 Pferdebesitzer zusammenstehen und die Übergabe feiern".
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