Nach widersprüchlichen Aussagen zur Einreiseregelung für Berufspendler aus Tschechien hat der Bezirk Oberpfalz nochmals klar gestellt, dass Tschechen ohne Corona-Symptome auch ohne Quarantäne und negativem Test zum Arbeitsplatz in Deutschland reisen dürfen.
Am Donnerstag war auch berichtet worden, dass bei Pendlern aus Tschechien die 48-Stunden-Regel greift, sie also ohne Auflagen einreisen können, wenn sie sich weniger als zwei Tage am Stück in Tschechien aufgehalten haben. Das hätte auch bedeutet, dass sie nach jedem Wochenende einen negativen Corona-Test hätten vorlegen müssen. Die Verunsicherung löst nun Markus Meinke vom Bezirk Oberpfalz auf: "Der betreffende Absatz der Bayerischen Einreise-Quarantäneordnung bleibt gültig." Von den Auflagen sind damit Personen ausgenommen, "die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen".
Was "zwingend notwendig" und "unaufschiebbar" ist, legen die Betriebe fest. "Wir empfehlen Arbeitgebern, den Mitarbeitern eine Bescheinigung auszustellen, die sie bei Kontrollen vorzeigen können. Aber: Die Verordnung gilt nur mehr bis 3. Oktober, gut möglich also, dass es bald Änderungen gibt.





















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