Das Verfassungsgericht hat geurteilt: Künftig gibt es klare Grenzen für Hartz-IV-Sanktionen. Das ist erster guter Schritt, reicht aber nicht aus.
Kommt ein Hartz-IV-Empfänger wiederholt seinen Pflichten nicht nach, darf sein Satz von nun an höchstens um 30 Prozent gekürzt werden. In der Regel bekommt ein Alleinstehender derzeit 424 Euro. Das heißt: Nach Abzug blieben dem Betroffenen gerade einmal 297 Euro zum Leben.
In einem Interview hat der Gothaer Sozialrichter Jens Petermann das Problem benannt. Er war es auch, der den Fall vor das Verfassungsgericht gebracht hat: "Es besteht von verfassungswegen die Verpflichtung des Gesetzgebers, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern." Im zweiten Sozialgesetzbuch ist diese "menschenwürdige" Grundsicherung für Arbeitslose festgelegt. Dabei handelt es sich um den Betrag, den man als Hartz-IV kennt. Es ist absurd, 30 Prozent von dieser Grundsicherung abzuziehen. Denn der Staat war es, der die Betragsgrenze festgelegt hat, an der ein würdiges Leben noch möglich sein soll. Alles darunter wäre demnach schlicht menschenunwürdig.
Was es braucht, ist ein Staat, der seiner Pflicht nachkommt und den Bürgern, unabhängig in welcher Lage sie sich befinden, so viel zugesteht, dass sie in Würde leben können. Die Hartz-IV-Sanktionen gehören deshalb komplett abgeschafft. Das Existenzminimum muss bedingungslos sein.













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