Aufatmen in Weiden: Am Freitagvormittag hat die Stadt auf seiner Homepage die neuen Coronabestimmungen in seinem Amtsblatt veröffentlicht. Folgendes gilt ab Montag:
Kontaktbeschränkungen
Ab Montag dürfen in der Öffentlichkeit, in privaten Räumen und auf Privatgrundstücken Angehörige eines Hausstandes und Angehörige eines weiteren Hausstandes (maximal fünf Personen) zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren sind von der Maximalanzahl ausgenommen.
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre entfällt in der Stadt Weiden. Diese galt bislang von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Sport
Ab Montag ist kontaktfreier Sport erlaubt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes (maximal fünf Personen). Kinder unter 14 Jahren dürfen in Gruppen bis zu maximal 20 Kindern unter freiem Himmel kontaktfreien Sport betreiben. Fitnessstudios können unter freiem Himmel unter eben genannter Kontaktbeschränkung betrieben werden.
Ladengeschäfte
Kunden dürfen Geschäfte nunmehr mit einem vorher gebuchten Termin betreten und benötigen keinen negativen Coronatest mehr. Es gelten aber folgende Auflagen: Nur ein Kunde je 40 Quadratmetern Verkaufsfläche ist erlaubt, es gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht, das Mindesabstandsgebot soll eingehalten werden, die Läden benötigen ein Schutz- und Hygienekonzept und die Kontaktdaten der Kunden müssen erhoben werden. Aber: Körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin verboten (Friseure und Fußpflege bleiben davon ausgenommen).
Schulen und Tagesbetreuung
In den allgemeinbildenden Schulen findet ab Montag Präsenzunterricht statt, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder dürfen ab Montag öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
Außerschulische Bildung, Musikschulen und Kulturstätten
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung und vergleichbare Angebote sind wieder in Präsenzform gestattet, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Musikschulen dürfen ihren Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform abhalten (auch hier gelten Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht und ein Hygienekonzept). Museen und Ausstellungen dürfen nach vorherigen Terminbuchung und unter Abstands- und Hygieneregeln und Kontaktnachverfolgung öffnen.
Gastronomie
Weiterhin dürfen Gastronomien ihre Speisen und Getränke to go anbieten - dies ist ab Montag nun auch ohne zeitliche Beschränkung zulässig. Allerdings dürfen Essen und Getränke nicht am Ort des Erwerbs oder in der näheren Umgebung hiervon verzehrt werden.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.