Update 11.06.2026 - 10:54 Uhr

Wenig Tarifbindung: Deutschland hinkt EU-Vorgaben hinterher

Löhne, Sonderzahlungen, Urlaub: Tarifverträge bringen Vorteile für Beschäftigte. Doch Deutschland schneidet bei der Tarifbindung schlecht ab - und ein Aktionsplan der Bundesregierung fehlt noch immer.

Deutschland gehört zu den sechs Ländern, die bislang keinen Aktionsplan eingereicht haben. (Symbolbild) Bild: Gregor Fischer/dpa
Deutschland gehört zu den sechs Ländern, die bislang keinen Aktionsplan eingereicht haben. (Symbolbild)

Nur knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland arbeitet in tarifgebundenen Unternehmen. Damit schneidet die Bundesrepublik im europäischen Vergleich schlecht ab - und ein von der EU geforderter Aktionsplan der Bundesregierung fehlt noch immer. Das kritisiert das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. 

Obwohl die Frist für betroffene EU-Staaten Ende 2025 abgelaufen ist, gehört die Bundesrepublik demnach zu sechs EU-Ländern ohne entsprechenden Maßnahmenkatalog. Laut der Studie haben daneben Kroatien, Luxemburg, Slowenien, Ungarn und Zypern ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.

Nationaler Aktionsplan lässt auf sich warten

Die EU sieht Tarifverträge als wichtiges Instrument für faire Arbeitsbedingungen, denn bei einer Tarifbindung werden etwa Löhne und Arbeitszeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und Mindeststandards zum Arbeitnehmerschutz festgelegt. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet Länder mit einer Tarifbindung von unter 80 Prozent dazu, einen Plan bei der EU-Kommission vorzulegen - so auch Deutschland. 

Denn hierzulande arbeitet laut WSI nur knapp die Hälfte der Beschäftigten (49 Prozent) in tarifgebundenen Unternehmen, die Quote sinkt seit Jahren. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich nur im Mittelfeld, weit hinter den Spitzenreitern Italien und Belgien, die demnach 100 Prozent vorweisen können.

Dennoch liege bisher kein Aktionsplan vor, „obwohl Union und SPD sich im Koalitionsvertrag zum Ziel einer höheren Tarifbindung bekannt haben“, kritisieren die Autoren. Die Bundesregierung habe zwar Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgefordert, Vorstellungen für einen Aktionsplan einzubringen, nach einem Spitzentreffen im November 2025 habe man sich aber nicht geeinigt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte, man arbeite an dem Plan: „Der Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen (NAP) wird innerhalb der Bundesregierung weiterhin abgestimmt.“

Die Linke sprach von einem „Armutszeugnis“ für die Bundesregierung. Sie riskiere zudem ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, das den deutschen Steuerzahler teuer zu stehen kommen könnte, sagte Pascal Meiser, Sprecher der Bundestagsfraktion für Arbeitspolitik und Arbeitsrecht. Es brauche zuerst eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung, so dass Tarifverträge wieder leichter für ganze Branchen angewendet werden könnten.

Griechenland als Vorbild

Nach Sicht des WSI soll ein Aktionsplan den Ausbau branchenweiter Tarifverhandlungen fördern und Anreize für Arbeitgeber geben, sich Tarifverträgen anzuschließen. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollten dabei eingebunden werden, die Vorhaben mit konkreten Maßnahmen und klarem Zeitplan hinterlegt sein. 18 von 27 EU-Staaten waren verpflichtet, bis Ende 2025 konkrete Aktionspläne vorlegen. Erst zwölf hätten das bis Mai getan.

Als Vorbild nennt die Studie Griechenland - obwohl das Land bei der Tarifbindung mit 28 Prozent schlecht abschneidet. Der dortige Aktionsplan erfülle aber die Vorgaben der Richtlinie fast vollständig.

Bei den anderen Aktionsplänen bemängelt das WSI, dass diese überwiegend auf unverbindliche Informations- und Werbemaßnahmen setzen. „Viele nationale Aktionspläne enthalten kaum mehr als Absichtserklärungen.“

© dpa-infocom, dpa:260611-930-204964/2

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