Wunsiedel
08.04.2023 - 17:18 Uhr

Trauernde Kinder seien nach Tod von Mädchen gut versorgt

Im Fall eines getöteten Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel haben sich die Ermittler weiter mit Details zurückgehalten. Der Träger der Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung kümmert sich derzeit um die anderen Kinder der Einrichtung,

An der Zufahrtsstraße zum Kinder- und Jugendhilfezentrum steht ein Grablicht auf dem Boden. Bild: Daniel Vogl/dpa
An der Zufahrtsstraße zum Kinder- und Jugendhilfezentrum steht ein Grablicht auf dem Boden.

Der Träger der Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung, in der ein Mädchen getötet wurde, hat versichert, die anderen Kinder seien gut versorgt und würden in ihrer Trauer begleitet. „Sie haben vertraute Ansprechpartner, die zuhören, sie auffangen und begleiten können“, teilte die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg am Samstag mit. „Die vielen Kolleginnen und Kollegen, die selbstverständlich Hilfe anbieten und mit im Einsatz sind, zeigen: Wir lassen niemanden allein. Dieser Zusammenhalt trägt und stärkt alle betroffenen Menschen und gibt ihnen Zuversicht.“

Die Kinder dürften mit allen Fragen zu den Pädagoginnen und Pädagogen kommen, hieß es weiter. „In den Gruppen ist es ruhig und es werden viele Gespräche geführt. Das ist für die Kinder sehr wichtig, denn Verluste haben manche von ihnen schon erfahren müssen, und der Verlust einer Freundin ist zu bewältigen und von den Fachkräften zu begleiten.“

Über die Osterfeiertage seien einige Kinder zu ihren Eltern gefahren. Die Wohngruppen seien deshalb nicht voll belegt. „Diese etwas kleineren Gruppeneinheiten fördern die Möglichkeit zum Gespräch. Psychologen, erfahrene Fachkräfte und das Krisenteam sind da, wenn sie gebraucht werden.“

Am Dienstag war ein zehn Jahre altes Mädchen tot auf seinem Zimmer entdeckt worden. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen von einem Tötungsdelikt aus. Aufgrund der Spurenlage sehen sie einen elf Jahre alten Jungen aus der Einrichtung als tatbeteiligt an.

Wunsiedel08.04.2023

Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschft vom 7.4.

© dpa-infocom, dpa:230408-99-252077/2

 
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