03.12.2025 - 04:02 Uhr

Zschäpe sagt in Dresden aus - Worum geht es in dem Prozess?

Welche Rolle spielte Susann E. für die Neonazi-Terrorzelle NSU? Antworten soll ein Prozess in Dresden bringen - auch mit Zeugenaussagen der verurteilten Terroristin Beate Zschäpe.

Beim Prozess gegen ihre mutmaßliche Vertraute ist die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe als Zeugin geladen. Sie soll am Mittwoch und Donnerstag am Oberlandesgericht (OLG) in Dresden gegen Susann E. aussagen, laut Anklage eine enge Freundin und Unterstützerin Zschäpes.

Fünf Fragen und Antworten zum Prozess:

Was war der „Nationalsozialistischer Untergrund“?

Die Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) bestand aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübten sie jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. 

Mundlos und Böhnhardt verletzten zudem Dutzende Menschen bei zwei Bombenanschlägen in Köln. Die beiden töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf.

Welche Strafe erhielt Zschäpe?

Zschäpe war 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Zschäpe sitzt in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen. Im kommenden Jahr wird über ihre weitere Haftdauer entschieden. Ihre Aufnahme in ein Aussteigerprogramm löste eine Welle der Kritik aus.

Worum geht es bei dem Prozess in Dresden?

Der Prozess am OLG Dresden richtet sich gegen eine mutmaßliche Unterstützerin des NSU. Die Bundesanwaltschaft wirft Susann E. vor, Zschäpe ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt zu haben. Zudem war sie laut Anklage an der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete, beteiligt. Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass Susann E. seit spätestens Anfang 2007 von der Mordserie und den Raubüberfällen wusste - entweder von Zschäpe selbst oder durch den Ehemann der Angeklagten.

Beim Prozessauftakt Anfang November schwieg die 44-Jährige zu den Vorwürfen. Bis Juni kommenden Jahres sind insgesamt 44 Verhandlungstermine angesetzt.

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Februar 2024 Anklage erhoben, das OLG hatte jedoch zunächst die Eröffnung einer Hauptverhandlung abgelehnt. Es werde sich nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des NSU wusste, hieß es zur Begründung. Diese Entscheidung machte der Bundesgerichtshof nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts rückgängig.

Wer ist die Angeklagte?

Susann E. war laut Bundesanwaltschaft eine enge Freundin Zschäpes. Heute lebt die 44-Jährige in Kirchberg bei Zwickau und arbeitet als Pflegekraft.

Ihr Ehemann, André E., war einer von vier Mitangeklagten beim NSU-Prozess am Oberlandesgericht München. Er wurde 2018 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass E. dem NSU-Trio in den Jahren 2009 bis 2011 mehrere Bahncards organisiert hatte, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren, aber Fotos von Zschäpe und Uwe Böhnhardt zeigten. Vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord wurde er freigesprochen.

Welche Strafe muss Susann E. befürchten?

Die Bundesanwaltschaft hat Susann E. unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Bei einer Verurteilung können die Richter laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängen. Bei geringer Schuld ist eine Milderung der Strafe möglich. 

Zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe kann das Gericht auch die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Wählbarkeit, also das Recht, sich bei Wahlen aufzustellen und gewählt zu werden, aberkennen.

© dpa-infocom, dpa:251203-930-372416/1

 
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