Erbendorf
17.05.2018 - 20:00 Uhr

Monatsversammlung der BRK-Bereitschaft: Was ist, wenn?

Über "Vorsorgevollmacht und Betreuung" informierte das Rote Kreuz in seiner Monatsversammlung. Ute-Dagmar Jaschke vom BRK-Betreuungsverein Tirschenreuth klärte über die wichtigsten Punkte auf.

Ute-Dagmar Jaschke vom BRK-Betreuungsverein Tirschenreuth klärte im Rot-Kreuz-Haus über die wichtigsten Punkte zum Thema Vollmacht und Betreuung bei der Monatsversammlung der BRK-Bereitschaft auf.  	Bild: njn
Ute-Dagmar Jaschke vom BRK-Betreuungsverein Tirschenreuth klärte im Rot-Kreuz-Haus über die wichtigsten Punkte zum Thema Vollmacht und Betreuung bei der Monatsversammlung der BRK-Bereitschaft auf. Bild: njn

BRK-Bereitschaftsleiter Sven Lehner freute sich, zum Thema "Vorsorgevollmacht und Betreuung" mit der Leiterin des BRK-Betreuungsvereins Tirschenreuth, Ute-Dagmar Jaschke eine kompetente Referentin gefunden zu haben. Sie selbst für auch hauptberuflich Betreuungen durch.

Eingangs stellte sie die Unterschiede heraus. So werde die Betreuung durch das Amtsgericht angeordnet, während die Vorsorgevollmacht privatrechtlich und selbstbestimmt erfolgt. "Ein Arzt sollte bestätigen, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war", betonte sie. "Außerdem ist gerade für Grundstücksgeschäfte die Bestätigung der Unterschrift durch die Betreuungsstelle am Landratsamt nötig."

In der Vollmacht können die verschiedensten Themenbereiche geregelt werden. "Die Vollmacht greift aber erst und nur solange, wie der Vollmachtgeber die Themen selbst nicht regeln kann", so Jaschke. Sinnvoll sei es auch, einen Ersatzbevollmächtigten festzulegen. Sie wies darauf hin, dass die Vollmacht jederzeit ersetzt werden könne.

Natürlich stand die Referentin im Anschluss an ihren Vortrag noch für viele Fragen der Mitglieder zur Verfügung.

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