Obwohl sich beide Seiten weiter nicht grün sind, gelang es Richter Dietmar Striegan in Sachen Hose zu vermitteln. Am 28. April 2017 hatte der Bauhofmitarbeiter die Abmahnung bekommen. Der Bürgermeister hatte ihn ohne Signalhose bei der Arbeit gesehen. Zudem hatte sich der Mann nicht um spezielle Sicherheitsschuhe bemüht, die er wegen einer Hauterkrankung benötigt.
Mit der Hauterkrankung hatte auch der Arbeitnehmer argumentiert. Er könne die Hose nicht tragen, deren hoher Kunststoffanteil löse Krankheitsschübe aus. Der Mann verwies zudem darauf, dass er durch eine Signaljacke geschützt war, während Kollegen zwar die Hose, aber nicht das Oberteil getragen hatten. Abgemahnt wurde nur er, der Mann verweist auf ein zwischenmenschliches Problem: "Der Bürgermeister hat mich auf der Latte", erklärte der Mann, dem Marktrat Heribert Lassner beisteht. "Als ehemaliger Gewerkschaftssekretär, nicht als Marktrat", sagt Lassner, der wie der Bürgermeister der SPD angehört.
Vor dem Arbeitsgericht ging es im vergangenen Herbst dann weniger um die Hose. Weil die nicht gekauften Schuhe kein Grund für eine Abmahnung sind, gab der Richter dem Mitarbeiter recht, ohne auf das Hosen-Problem einzugehen. Dies musste er am Montag nachholen. Am 11. Dezember erhielt der Mitarbeiter nämlich schriftlich mitgeteilt, dass die Abmahnung wie vom Gericht gefordert aus der Personalakte entfernt wurde, am 12. Dezember folgte eine neue Abmahnung - nur mit der fehlenden Signalhose als Grund.
Richter Striegan verwies auf Fortschritte in der Beziehung von Arbeitgeber und -nehmer. Unter anderem habe es Gespräch zur Wiedereingliederung gegeben, die Gemeinde habe Kleidung mit höherem Baumwollanteil angeschafft, die der Arbeitnehmer problemlos tragen kann. Striegan empfahl als Kompromiss, die Abmahnung am 28. Februar aus der Personalakte zu nehmen. Der Kläger und seine Anwältin Gundula Stiegler aus Grafenwöhr stimmten dem ebenso zu, wie - nach einigen Minuten Berartung - Bürgermeister Jürgen Kürzinger und dessen Anwalt Uwe Scheder aus Bayreuth.
Dass sich beide Parteien im April vor Gericht wiedersehen, stand dabei bereits fest. Der Arbeitnehmer hatte nämlich auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingeklagt. Im Jahr 2017 war er über Monate arbeitsunfähig, immer wieder unterbrochen durch kurze Phase der Arbeitsfähigkeit, wie er argumentiert. Außerdem lagen der Arbeitsunfähigkeit verschiedene gesundheitliche Probleme zugrunde. Dies bezweifelt die Gemeinde. Hintergrund: Nach sechs Wochen Krankheit muss der Arbeitgeber keinen Lohn mehr bezahlen. Stattdessen fließt Krankengeld. Der Markt als Arbeitgeber vermutet, dass der Mitarbeiter durchgehend arbeitsunfähig war, und verweigert den Lohn. Statt dessen soll die Sachlage vor Gericht neu geprüft werden.
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