19.09.2018 - 17:42 Uhr

425.000 Euro aus Toiletten-Automaten gestohlen - Angeklagter schweigt

Er soll mehr als 425 000 Euro aus einer Toilettenanlage gestohlen haben - seit Mittwoch steht ein Putzmann deshalb vor Gericht. Zum Prozessauftakt schweigt er, seine ebenfalls angeklagte Lebensgefährtin gibt dagegen bereitwillig Auskunft.

Symbolbild. Bild: Sebastian Gollnow/dpa
Symbolbild.

München (dpa) - Ein Putzmann soll in München in einer kostenpflichtigen öffentlichen Toilette mehr als 425 000 Euro unterschlagen haben. Seit Mittwoch muss sich der 63-Jährige vor dem Landgericht München I verantworten, mitangeklagt ist seine 57 Jahre alte Lebensgefährtin. Laut Anklage hat der Mann von 2013 bis 2017 knapp 250 Mal Geld aus dem Münzautomaten einer Toilette am Münchner Hauptbahnhof gestohlen und auf sein Konto eingezahlt. Der 63-Jährige wollte sich zum Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen äußern.

Laut Anklage hat ihm die Lebensgefährtin geholfen, die auch für die Firma arbeitete. Sie bestätigte, dass sie Zugang zu den Schlüsseln für den Automaten und die darin befindlichen Geldkassetten hatte und diese ihm auch oft gegeben hat. Allerdings sei dies immer nur in kurzen Zeitabschnitten passiert, damit er das Geld ausleeren und zu ihrem Büro bringen konnte. Sie sei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen, die schweren Geldsäcke durch die ganze Bahnhofshalle zu tragen. Von den angeblichen Diebstählen wisse sie nichts.

Die 57-Jährige schilderte die Abläufe bei der Geldentnahme. So seien die Geldkassetten in einem kleinen Raum neben der Toilettenanlage erst in einen Eimer und von dort aus in sogenannte Sicherheitssäcke entleert worden. Diese habe dann unter anderem der Angeklagte zu ihr ins Büro getragen, wo sie die Einnahmen in einen Safe geschlossen habe.

Nicht erklären könne sie sich die Höhe der laut Anklage gestohlenen Geldbestände, sagte die Frau. Nach ihren Schätzungen zahlen in der Toilettenanlage durchschnittlich 800 Besucher pro Tag jeweils einen Euro.

Die 57-Jährige erhob auch Vorwürfe gegen die Betreiberfirma der Toilettenanlage. Sie habe dieser gemeldet, dass sie den Schlüssel an ihren Mitarbeiter weitergegeben habe, und jetzt werde ihr unterstellt, dies nie mitgeteilt zu haben. Außerdem "kann es nicht sein, dass Leute, die bei der Firma für Finanzen zuständig sind, nichts merken". Sie selbst habe nicht überprüfen können, ob das ihr übergebene Geld mit den tatsächlichen Einnahmen übereinstimme, da ihr keine Münzzählmaschine zur Verfügung stand. - Der Prozess wird fortgesetzt.

 
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