Liebe Leser und Leserinnen,
diese Frage/Antwort-Texte werden nicht mehr aktualisiert, da nahezu täglich Änderungen bekanntgegeben werden. Über den aktuellen Stand informiert das Staatministeriums des Inneren, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
"Urlaub" wegen der Kinder
Können arbeitende Eltern einfach daheimbleiben?
Nein. Arbeitsministerin Carolina Trautner (CSU) appellierte an die Arbeitgeber, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, Homeoffice zu ermöglichen oder Urlaub zu gewähren. Ein Anspruch darauf besteht nicht, wie Arbeitsrechtler erklären.
Müssen Kindergärtner weiter in die Kita?
Ja. Trotz der angeordneten Schließung von Kindergärten gilt grundsätzlich die Pflicht zur Einhaltung des Arbeitsvertrags, teilt das bayerische Arbeitsministerium mit. Die Notbetreuung müsse sichergestellt werden. "Einzelfallentscheidungen obliegen der jeweiligen Leitung. Zum Erhalt eines möglichen Entgeltanspruchs muss der Arbeitnehmer arbeitsfähig und -bereit sein."
Wer zahlt die Kita-Gebühren, wenn die Kinder daheim bleiben müssen?
Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich bis mindestens 18. Mai per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen.
Was mache ich, wenn mein Jahresurlaub jetzt durch die Kinderbetreuung verbraucht ist und die Kitas noch länger geschlossen bleiben?
Mit dem Arbeitgeber reden und wenn möglich eine individuelle Regelung (Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, unbezahlter Urlaub) treffen. Eltern können (siehe Frage oben) nicht einfach daheim bleiben.
Wer kommt für den Arbeitsausfall auf?
Das ist nicht klar. Das bayerische Arbeitsministerium schreibt dazu: "Wer für den Arbeitsausfall aufkommt, wenn Eltern wegen der Schließung von Kindergärten und Schulen daheim bleiben, hängt davon ab, welchen Weg die Eltern im Zusammenspiel mit dem Arbeitgeber wählen. Wenn sie die Schließzeiten zum Beispiel durch einen Abbau von Überstunden oder – sofern das im Betrieb zulässig ist – Arbeiten im Homeoffice überbrücken, erhalten sie weiterhin ihr Arbeitsentgelt. Dasselbe gilt, soweit Urlaub beantragt wird. Wichtig ist es hier immer, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam zu klären, welche Lösung in der konkreten Situation allen Beteiligten am besten Rechnung trägt."
Der Betrieb schließt während der Coronakrise
Was ist, wenn der Chef die Firma schließt? Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?
Ja. Entschließt sich der Arbeitgeber aus freien Stücken den Betrieb vorübergehend zu schließen, kann er dies natürlich tun, teilt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Der Arbeitgeber „muss dann aber auch in diesem Fall das Entgelt weiterzahlen und darf ohne ausdrückliche Vereinbarung auch hier nicht auf die Stundenkonten der Beschäftigten zurückgreifen“. Arbeitnehmer einfach nach Hause schicken, ohne Lohn zu zahlen, dürfe der Arbeitgeber auch nicht. „Vielmehr trägt der Arbeitgeber das sogenannte Betriebs- und Wirtschaftsrisiko, auch bei unrentabler Beschäftigung.“ In der augenblicklichen Situation können Unternehmen vermehrt auf Kurzarbeit zurückgreifen und die Entgeltausfälle über Kurzarbeitergeld abfedern. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Wird ein Arbeitnehmer im Fall einer Quarantäne weiter bezahlt?
Ja. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit ist, aber er ihn aus "Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen", erklärt das Arbeitsministerium. Dazu zählen auch Fälle, in denen es wegen Covid-19-Erkrankungen zu erheblichen Personalausfällen oder Versorgungsengpässen käme, in deren Folge der Arbeitgeber die Betriebsfähigkeit vorübergehend einstellen würde.
Kann mir der Chef anordnen, Urlaub oder Überstunden zu nehmen?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen in den Urlaub schicken, erklärt der DGB. Ausnahmen gelten für Betriebsferien. Diese müssen allerdings – falls vorhanden – mit dem Betriebsrat vereinbart werden. „In betriebsratslosen Betrieben ist zwar eine einseitige Anordnung möglich, es muss aber mit ausreichend Vorlauf passieren; zudem ist billiges Ermessen zu berücksichtigen; auch muss genug Resturlaub zur freien Verfügung verbleiben und sind die Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen.“ Von heute auf morgen den Urlaub einseitig anzuordnen, ist also laut DGB grundsätzlich nicht zulässig. In der augenblicklichen Situation seien alle gut beraten, nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Auch der einvernehmlich vereinbarte Abbau von Überstunden kann ein Mittel sein, um die Zeit zu überbrücken. Was die Minusstunden betrifft: Arbeitgeber dürfen laut Gewerkschaft nicht einseitig Arbeitszeitkonten mit Minusstunden belasten. Denkbar sind allerdings tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen, die die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Überbrückung von Auftragsschwankungen vorsehen.
Krankschreibungen während der Coronakrise
Kann man sich weiter telefonisch krankschreiben lassen?
Nein, Arbeitnehmer, die sich wegen einer Erkältung krankschreiben lassen wollen, müssen dafür ab 20. April wieder beim Arzt vorsprechen. Eine telefonische Krankschreibung ist nicht mehr möglich. Die entsprechende Ausnahmeregelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen (G-BA) am Freitag nicht verlängert - gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern.
Kann ich von der Arbeit fernbleiben oder mich krankschreiben lassen, wenn Kollegen trotz ausgehängter Verhaltensregeln keinen Mindestabstand einhalten und Hygienemaßnahmen nicht beachten?
"Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 3, 4 Nr. 3) verpflichtet, die Grundsätze der Hygiene einzuhalten", teilt der Professor Wolfhard Kohte vom Zentrum für Sozialforschung in Halle mit. Dazu gibt es von den Berufsgenossenschaften klare Erläuterungen. In dem Betrieb, der hier geschildert wird, sind bisher die Abstandsregeln (wenigstens 1,5 bis 2 Meter) nicht eingehalten worden. Weil die Leserin das beanstandet hat, "kann sie jetzt nach § 273 BGB ihre Arbeitsleistung unter Entgeltfortzahlung einstellen; sie muss sich allerdings auf den mangelnden Hygieneschutz berufen", erläutert Kohte. Sie sei berechtigt, sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden.
Menschen über 60 gelten als Risikogruppe: Müssen sie in die Arbeit?
Ja. „Ein allgemeines Recht des Arbeitnehmers, bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie Covid-19 der Arbeit fernzubleiben, gibt es nicht“, erklärt das Bundesarbeitsministerium. „Für das Eingreifen eines Leistungsverweigerungsrechts wäre es erforderlich, dass ihm die Erbringung seiner Arbeitsleistung unzumutbar ist.“ Dies sei aber erst dann der Fall, wenn die Arbeit für den Betroffenen eine erhebliche objektive Gefahr darstellt. „Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist grundsätzlich anhand des konkreten Einzelfalls zu bewerten.“
Muss oder kann ich an Maßnahmen des Jobcenters weiter teilnehmen?
Nein, es gibt aber Ausnahmen. Aktuell sind die Maßnahmen grundsätzlich unterbrochen und man kann nicht daran teilnehmen, erklärt die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihrer Homepage. Aber: "Wenn Ihr Maßnahmeträger einen Ersatz für die Unterbrechung der physischen Durchführung der Maßnahme anbietet, zum Beispiel auf digitalem Weg, ist Ihre Maßnahme nicht unterbrochen und Sie nehmen weiterhin auf diesem Wege teil", erläutert die BA. Zudem heißt es: Wenn die Unterbrechung endet, muss man an der Maßnahme wieder teilnehmen. Ob man nach Beendigung der Unterbrechung die versäumte Maßnahmezeit nachholen kann oder muss, werde der zuständige Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter prüfen.
Auto und Arbeit
Darf mein Chef den Betriebsurlaub einfach streichen?
Das hängt davon ab, ob es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, erklärt Peter Hofmann, Weidener Regionssekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Gibt es einen Betriebsrat, könne der Arbeitgeber nicht einseitig den Urlaub streichen. Der Betriebsrat habe da ein Mitbestimmungsrecht. In Unternehmen ohne Betriebsrat ist das naturgemäß anders. Bei dringenden betrieblichen Gründen - Hofmann nennt etwa eine drohende Insolvenz, die eben auch durch Corona bedingt sein könnte - dürfe der Arbeitgeber Änderungen am Urlaub vornehmen, wie er möchte.
Darf ich meinen Kollegen, der kein Auto zur Verfügung hat, von zu Hause abholen und wieder zurückbringen?
Für die Arbeit dürfen die Menschen ihre Wohnungen verlassen. Für den Weg zur Arbeit gibt es laut Polizeipräsidium keine ausdrücklichen Vorschriften. "Allerdings gilt auch hier, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wer also alleine zur Arbeit kommen kann, sollte dies für die Zeit der Ausgangsbeschränkung auch tun", so Meinl.
Ich bin im Außendienst tätig: Darf ich Kunden zu Beratungszwecken besuchen - ich arbeite in ganz Bayern. Meine Firma hat sich zu diesem Thema noch nicht geäußert.
Das ist laut Innenministerium mit dem Arbeitgeber zu klären. Arbeitgeber sind aufgefordert, den Mindestabstand zwischen zwei Personen (1,5 Meter) auch bei der Arbeit sicherzustellen.
Das Unternehmen meldet Kurzarbeit an
Meine Firma meldet Kurzarbeit an: Muss ich erst Urlaub abbauen?
Kurzarbeit meldet der Arbeitgeber an, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und das Unternehmen alles getan hat, um ihn zu vermindern oder zu beheben. “Das bedeutet, dass zunächst auch Zeitguthaben, Überstunden oder Ähnliches “abgefeiert” werden müssen”, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Was bedeutet Kurzarbeit für mein Gehalt?
Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns für die ausfallende Arbeitszeit, wenn sie Kurzarbeit machen müssen, sagt Arbeitsrechtsanwalt Schipp. Ein Beispiel: Wer wie üblich statt fünf Tage nur noch vier Tage pro Woche arbeitet, bekäme 80 Prozent des Lohns weiter vom Arbeitgeber. Für die übrigen 20 Prozent erhalten Beschäftigte die Kompensationszahlung von der Arbeitsagentur. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent. Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Kurzarbeit, Soforthilfe, Schließungen: Wo können sich Betriebe informieren?
Die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim hat für Unternehmen Info-Hotlines eingerichtet. Die IHK reagiert damit auf die riesige Nachfrage ihrer Mitglieder. Seit Montag gingen mehr als 1000 Anrufe ein, teilte die IHK mit. „Wir haben die Anfragen thematisch gebündelt und mehrere zentrale Expertenhotlines eingerichtet, damit wir unseren rund 91.000 Mitgliedsunternehmen zielgerichtet weiterhelfen können“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes. Die Hotlines sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr erreichbar. Es kann zu Wartezeiten kommen. Finanzierung, Hilfsgelder, Überbrückungskredit, Selbstständige: 0941/5694-111; Internationales Geschäft, Export, Logistik, Verkehr und Tschechien: 0941/5694-112; Arbeitsrecht und weitere rechtliche Fragen: 0941/5694-113; Dienstleistungen, Handel, Gastgewerbe und Steuern: 0941/5694-114; Kurzarbeit: 0941/5694-115; Ausbildung: 0941/5694-116; Weiterbildung: 0941/5694-117.
Ist meine Rente sicher?
"Ja. Bestandsrentner sind von der aktuellen Lage nicht betroffen", sagt DGB-Regionssekretär Peter Hofmann. Zum 1. Juli wird die Rente sogar erhöht, in Westdeutschland um 3,45 Prozent. "Es kann lediglich passieren, dass Rentenerhöhungen in Zukunft nicht mehr in diesem Maß stattfinden werden." Aber das sei Zukunftsmusik.
Ich wurde beim Eintritt ins Rentenalter unbefristet verlängert. Mein Betrieb will Kurzarbeit anmelden. Wie sieht die Situation für mich aus?
DGB-Regionssekretär Peter Hofmann: "Das kommt darauf an. Wer das für die Regelaltersgrenze erforderliche Alter erreicht hat und somit nicht mehr arbeitslosenversicherungspflichtig ist, bekommt ebenso kein Kurzarbeitergeld wie jemand, der Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht oder eine geringfügige Beschäftigung ausübt." Ein Beispiel: Eine Person ist 71 Jahre alt und bezieht eine volle Regelaltersrente, nebenbei geht sie noch Vollzeit zur Arbeit. Nun wird sie ab 14. April von ihrer Firma in die Kurzarbeit geschickt. Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat sie nicht. Hofmann rät: "Bei Unsicherheiten melden sich Arbeitnehmer am besten bei ihrem Berater der Deutschen Rentenversicherung."
Wie wirkt sich Kurzarbeit auf meine spätere Rente aus?
"Je kürzer die Kurzarbeit, desto milder die Auswirkungen", erklärt Hofmann. Würde die Kurzarbeit über ein volles Jahr bestehen, hätte das spürbare Auswirkungen auf die spätere Rente. Er rechnet vor: "Bei einem Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst von 3000 Euro brutto reduziert sich der monatliche Verdienst auf 1500 Euro brutto. Ein Jahr ohne Kurzarbeit ergäbe einen Rentenanspruch von monatlich 29,40 Euro, ein Jahr mit Kurzarbeit monatlich 26,40 Euro." Pro Monat Kurzarbeit bekäme der Arbeitnehmer später also 3 Euro weniger Rente. Ganz wichtig sei aber, so erklärt Hofmann: "Kurzarbeit ist Beitragszeit und wird voll angerechnet. Da geht niemandem Beitragszeit verloren." Außerdem gilt für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes der letzte Abrechnungszeitraum vor Beginn der Kurzarbeit, erklärt Hofmann - das wirke sich folgendermaßen auf die spätere Rente aus: "Je 1000 Euro Bruttoeinkommen steigert sich die Rente um rund 82 Cent. Bei 12 000 Euro Jahreseinkommen entspricht das einer Steigerung der Monatsrente von 9,84 Euro." Wenn beim Bezug von Kurzarbeitergeld für 80 Prozent des letzten Meldezeitraums Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden, käme es (bei einem gemeldeten Ausgangsbetrag von je 1000 Euro zu je 800 Euro meldepflichtigem Sozialversicherungsbrutto), somit zu jeweils anteiligen rund 66 Cent Steigerung der Monatsrente. "Damit entsteht für die spätere Rente ein Defizit von rund 16 Cent", erklärt Hofmann.
Ich arbeite Teilzeit und beziehe Witwenrente. Sollte mein Arbeitgeber mir eine Corona-Prämie zahlen, wird dieser Betrag mit in die Berechnung der Witwenrente einbezogen und anteilig in Abzug gebracht?
Die Zahlung einer Prämie stellt eine Erhöhung des laufenden Einkommens dar und wirkt sich somit immer erst zum 1. Juli des Folgejahres aus, erklärt DGB-Rentenexperte Peter Hofmann. Die Prämie erhöht dann quasi das Jahresbrutto für 2020 welches für Juli 2021 herangezogen wird. Dann wird ein Vergleich mit dem laufenden Einkommen für Juli 2021 gemacht. Wenn das laufende Einkommen um 10 Prozent geringer ist, wird von diesem dann bei der Einkommensanrechnung ausgegangen. Schlecht sei also generell, wenn die Prämie im Juli ausgezahlt wird und wenn sie nicht sehr hoch ist, wegen des 10-Prozent-Vergleichs. Ansonsten würde sich die Prämie nicht negativ auswirken!
Wann macht die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Weiden oder Regensburg wieder auf?
Die Deutsche Rentenversicherung berät wegen der Coronakrise telefonisch. Die Beratung ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800/10 00 48 00 erreichbar. Zu welchem Zeitpunkt die Beratungsstellen wieder öffnen werden, ist noch nicht bekannt, sagt die Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung.
Sonderzahlungen und Prämien
Es gibt in Bayern Sonderzahlungen für Pflegekräfte. Erhalten Menschen, die in Heimen und Krankenhäusern in der Hauswirtschaft, Wäscherei, Reinigung etc. arbeiten, diesen Bonus ebenfalls? Sie leisten derzeit genauso viel wie das Pflegepersonal.
In einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums heißt es, dass die 500 Euro Pflegebonus an "professionelle Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, stationären Altenpflege und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten, Rettungs-, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten" ausgezahlt werden sollen. Details müssen aber noch ausgearbeitet werden. Es ist also noch unklar, ob auch andere Beschäftigte den Zuschuss erhalten.
Soforthilfen für Unternehmen
Ist die Soforthilfe für kleine Betriebe in Bayern ein Darlehen?
Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss und kein Darlehen, erläutert das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage. Sie sei vergleichbar mit der Soforthilfe des Freistaates nach dem Hochwasser 2013.
Soforthilfe für Betriebe: Wann kommt das Geld?
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) verspricht: "Das erste Geld ist ab Freitag auf dem Konto." Um kleine und mittlere Unternehmen mit Liquiditätsproblemen in Bayern rasch zu unterstützen, hat das Wirtschaftsministerium die Auszahlung der Corona-Soforthilfe beschleunigt, heißt es in einer Mitteilung.
Unterwegs für den Betrieb
Dürfen Betriebe ihre Mitarbeiter auf Montage schicken?
Ja. Betriebe dürfen ihre Arbeiter weiter auf Montage schicken, teilt die IHK Oberpfalz/Kelheim mit. Aber: „Sie sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, um Gefahren für ihre Mitarbeiter und Kunden zu minimieren.“ Dazu zählen etwa die bekannten Abstandsregeln. Gesonderte Passierscheine oder Nachweise darüber, dass der Mitarbeiter gerade auf Montage ist, seien bei Kontrollen durch die Polizei nicht erforderlich, der Arbeitszweck müsse jedoch plausibel gemacht werden.
Gibt es ein Portal für Bürger, um Wohnraum für tschechische Berufspendler anzubieten?
Nein. Ein solches Portal ist nicht bekannt, erklären IHK, das Landratsamt Neustadt/WN und die Stadt Weiden. Die IHK Oberpfalz/Kelheim weist aber auf Ihre Expertenhotlines hin. Infos dazu unter www.ihk-regensburg.de/corona. Die Experten sind auch per E-Mail (corona[at]regensburg.ihk[dot]de) erreichbar.
Dürfen Privatpersonen überhaupt tschechische Pendler daheim aufnehmen?
Nur wenn man das anmeldet. „Privatpersonen, die jetzt auf die Idee kommen, ihre Räumlichkeiten zu vermieten, dürfen nicht vergessen, dass sie hierfür einen Beherbergungsbetrieb beim Gewerbeamt anmelden müssen, ansonsten ist das illegal“, teilt die IHK Oberpfalz/Kelheim mit. Darüber hinaus sollte man nicht gegen die Regeln der Ausgangsbeschränkung verstoßen.
Dürfen Reinigungskräfte in privaten Haushalten arbeiten?
Ja. Berufliche Tätigkeit ist erlaubt, erklärt eine Sprecherin des Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit dazu. Trotz dieser Erlaubnis sollten aber andere Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, nur in die Wohnung gelassen werden, wenn dies wirklich notwendig ist. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten.
Ferienjob
Darf meine Tochter einen Ferienjob in den Pfingstferien machen?
"Dem steht nichts entgegen", teilt das Bayerische Gesundheitsministerium auf Nachfrage mit.
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