Deutschland und die Welt
14.04.2020 - 13:50 Uhr

Alltag mit Corona - Fragen und Antworten zu Arztbesuch und Versicherung

Auch während der Coronakrise müssen Menschen zum Arzt, zum Zahnarzt oder zum Physio- oder Ergotherapeuten. Was ist erlaubt und worauf soll man achten?

Fragen und Antworten zum Alltag mit Corona Grafik: Alexander Unger
Fragen und Antworten zum Alltag mit Corona
Hinweis:

Liebe Leser und Leserinnen,

diese Frage/Antwort-Texte werden nicht mehr aktualisiert, da nahezu täglich Änderungen bekanntgegeben werden. Über den aktuellen Stand informiert das Staatministeriums des Inneren, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Haben alle Allgemeinärzte und Fachärzte noch offen?

Ja, also auch Orthopäden oder Psychiater. Aber einzelne Praxen können geschlossen haben. „Da müssen sich die Menschen selbst vorher informieren“, sagt Axel Heise, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Per Anruf beim Arzt oder im Internet. „Eine Praxis hat nur zu, wenn sie unter Quarantäne steht“, so Heise. Das werde vom Gesundheitsamt entschieden.

Haben Zahnarztpraxen offen?

Ja, allerdings nicht mehr alle. Aufgrund der Corona-Pandemie richtet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) einen zahnärztlichen Notdienst unter der Woche ein – zusätzlich zum laufenden Praxisbetrieb. Teilnehmen können daran alle Praxen, die behandlungsfähig sind. Patienten, die einen Zahnarzttermin brauchen, werden gebeten, zunächst telefonisch ihren Hauszahnarzt zu kontaktieren. Sollte diese Praxis den Betrieb eingestellt haben, können Patienten eine der Praxen aufsuchen, die sich für den Notdienst unter der Woche gemeldet hat. Die KZVB erstellt derzeit eine entsprechende Liste, die voraussichtlich ab Montag, 23. März 2020, auf kzvb.de stehen wird. Die Versorgung sei aber sicher, es werden pro Landkreis weiter mehrere Praxen, die genügend Ausrüstung haben, offen bleiben.

Haben Zahnärzte genügend Schutzausrüstung?

Nein. Es fehlt laut KZVB unter anderem an Mundschutz, Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung. „Wir bräuchten eigentlich Atemschutzmasken wie in den Intensivstationen. Aber die kriegen wir momentan nicht“, heißt es von der KZVB.

Sollte man noch zum Zahnarzt gehen?

„Nur bei Schmerzen und wenn eine Behandlung unbedingt noch fertigstellt werden muss“, erklärt ein KZVB-Sprecher. Ansonsten sollte man Behandlungen verschieben. „Nicht, weil man sich bei der Behandlung infizieren kann, sondern weil man mögliche soziale Kontakte vermeiden soll.“ Auch der zahnärztliche Notdienst soll nur in Notfällen genutzt werden – und nur mit vorheriger Terminvereinbarung am Telefon.

Was ist bei einem Zahnarztbesuch zu beachten? Wie kann ich ein Rezept abholen und muss ich meine Karte mitbringen?

"Das wichtigste ist, dass die Patienten gesund sind und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot aufweisen", sagt Zahnarzt Dr.Franz-Gregor Schmid aus Kemnath. Die Zahnarztpraxen haben geöffnet, konzentrieren sich allerdings auf medizinisch wichtige Behandlungen. Kassenrezepte können in der Praxis persönlich oder von einem nahen Familienmitglied abgeholt werden. Die Karte der Krankenkasse muss, wie schon vor Corona, einmal im Quartal in der Praxis eingelesen werden. Für Patienten in häuslicher Quarantäne und bereits an Corona-Erkrankte gibt es Notfallpraxen. Diese Praxen können auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder beim Hauszahnarzt erfragt werden.

Gilt auch in Arzt- und Zahnarztpraxen eine Maskenpflicht?

Ja. Seit dem 11. Mai gilt in Arzt- und Zahnarztpraxen für Personal, Patienten und Begleitpersonen die Maskenpflicht.

Physio-, Ergotherapeuten, Vorsorgeuntersuchungen

Bleiben die Physiotherapie-Praxen weiterhin geöffnet?

Ja, nach Aussage der Bundesregierung sollen alle medizinischen Einrichtungen weiterhin geöffnet bleiben. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass der Bedarf an Therapieangeboten im ambulanten Bereich bei einem Anstieg der Covid-19-Patienten, die stationär versorgt werden müssen zunimmt, da andere Patientengruppen (z.B. Unfallpatienten) nicht mehr stationär versorgt werden können, so der bayerische Landesverband für Physiotherapie.

Ich bin Reittherapeutin und gebe auch Kinderreitstunden. Gibt es eine klare Regelung, ob Kleinkinderunterricht und Reittherapie erlaubt sind?

Das ist unklar. Einzelunterricht mit einer nicht im eigenen Haushalt lebenden Person beim Ausritt in die Natur ist seit dem 20. April wieder erlaubt, erklärt das bayerische Landwirtschaftsministerium. Die Abstands- und Infektionsschutzregeln seien einzuhalten. Bei kleinen Kindern können der Sicherheitsabstand und die Hygienevorschriften allerdings oft nicht eingehalten werden. Deswegen antwortet die Oberpfälzer Polizei auf die Frage ausweichende: "Dieser spezielle Fall muss mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgeklärt werden."

Ja, aber nur in medizinisch dringenden Notfällen. Jeder Arzt, der aktuell eine Verordnung über Physiotherapie ausstellt, wird in der momentanen Situation neben der Frage, ob ein Behandlung medizinisch notwendig ist, auch abwägen, ob eine Behandlung mit Blick auf mögliche Infektionsrisiken dringend erforderlich oder doch aufschiebbar ist, schreibt der bayerische Landesverband für Physiotherapie.

Stimmt es, dass Orthopäden keine Krankengymnastik und Massagen mehr verschreiben dürfen?

Physio- oder Ergotherapeuten dürfen nur aufgesucht werden, wenn eine Behandlung dringend medizinisch erforderlich ist. Diese Entscheidung trifft der behandelnde Arzt. Das Innenministerium informiert weiter: "Auch Hausbesuche sollten nur dann stattfinden, wenn sie aus medizinischer Sicht nicht verschoben werden können."

Soll ich noch zur Vorsorge-Untersuchung für Babys und Kleinkinder?

Das kommt aufs Alter des Kindes an. Wegen der Coronakrise werden die Vorsorge-Untersuchungen, die eigentlich einen festen Termin haben, nun teilweise aufgehoben. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen. Konkret bedeutet das: Beginnend bei der U6, die eigentlich zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat stattfinden soll, gelten die fixen Intervalle vorübergehend nicht mehr – Eltern und Ärzte können die Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Ein Muss ist das aber nicht. Sollte die Untersuchung aus irgendwelchen Gründen stattfinden müssen, können Kinderärzte sie weiter machen und abrechnen. Keine Änderungen gibt es bei den früheren Untersuchungen U2 bis U5: Das sei aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll, sie sollen daher weiter im festgelegten Terminrahmen stattfinden. Gleiches gilt in der Regel auch für Impftermine.

Meine Tochter ist Migränepatientin und hat ein vier Monate altes Baby. Im äußersten Notfall, also bei einer starken Migräneattacke, habe ich mich um das Baby gekümmert. Dürfte ich das jetzt auch?

Ja. "Die Versorgung des Kindes ist in diesem Fall notwendig und muss gewährleistet werden", sagt Polizeikommissarin Meinl. Vorrangig sei die Versorgung der Kinder Aufgabe der Erziehungsberechtigten -sei dies beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht möglich, könne die Versorgung durch andere Angehörige übernommen werden.

Ich habe gehört, dass Menschen mit Asthma vorsichtig mit Cortison sein sollen. Dieses würde die Lymphozyten angreifen die zur Immunabwehr gehören. Außerdem sollen aktuell keine fiebersenkenden Medikamente eingenommen werden, stimmt das?

Von einem Verzicht bei bereits gut eingestellter Medikation ist abzuraten, sagt Allgemeinmediziner Dr. Florian Hage aus Kemnath. Es sollte immer eine Rücksprache mit dem Haus- und Facharzt erfolgen. Grundsätzlich sollte bei Infekten die Körpertemperatur (Fieber) nur sehr zurückhaltend gesenkt werden. Die Selbstheilungskräfte des Immunsystems werden durch Temperatursenkung geschwächt.

Seit März konnte ich nicht mehr zu meinem verschriebenen Rehasport gehen. Verlängert sich die Reha von selbst oder muss ich einen neuen Antrag stellen?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat für Reha-Sport ab März und die kommenden Monate die Fristen für Beginn, Abschluss und Unterbrechung aufgehoben, heißt es seitens der DRV Bayern Süd. Weiter heißt es: Dies solle möglich machen, dass die wegen Corona unterbrochenen oder aufgeschobenen Übungseinheiten bald nachgeholt werden können. Die Sportverbände wurden über diese Regelung von den Rentenversicherungsträgern informiert. „Der Reha-Sport kann die Übungseinheiten für die noch ausstehenden Monate fortsetzen, sobald dies wieder möglich ist. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich“, so die DRV Bayern Süd.

Versicherung

Kann es wegen Corona, beim Neuabschluss von Kranken- oder Lebensversicherungen, zu Schwierigkeiten kommen?

"Aktuell schieben Interessenten Versicherungsentscheidungen vor sich her", erklärt die Pressestelle des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV). Durch die aktuelle Lage kommen häufig Selbstständige in die Situation, die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht mehr zahlen zu können. Die Pressestelle rät daher jedem in finanziellen Engpässen, direkt Kontakt mit dem Versicherer zu suchen. So können Beitragsstunden oder andere individuelle Regelungen unkompliziert gefunden werden. Da derzeit keine Langzeitschäden durch Corona bekannt sind und auch hoffentlich nicht eintreten, sollte sich auch eine überstandene Corona-Erkrankung nicht negativ auswirken, so der PKV.

Deutschland und die Welt05.05.2020

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Info:

Bayern lockert Ausgangsbeschränkung minimal

Bayern lockert die Ausgangsbeschränkung zur Eindämmung des Coronavirus minimal: Ab Montag, 20. April, ist im Freien auch der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Diese Änderung, mit der Bayern auf die bundesweit vorherrschende Linie einschwenkt, gab Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München bekannt. Zudem beschloss die Staatsregierung Stufenpläne zur langsamen Wiedereröffnung der Schulen und von Geschäften.

 
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