Liebe Leser und Leserinnen,
diese Frage/Antwort-Texte werden nicht mehr aktualisiert, da nahezu täglich Änderungen bekanntgegeben werden. Über den aktuellen Stand informiert das Staatministeriums des Inneren, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Darf ich mein Auto in die Werkstatt bringen?
Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt gilt für das bayerische Innenministerium als "triftiger Grund", um die Wohnung zu verlassen. "Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden." Viele Werkstätten haben einen Hol- und Bringservice für Kunden eingerichtet, wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk berichtet.
Darf ich meine Autoreifen in einem KFZ-Betrieb tauschen lassen?
Ja. Laut einer Pressemitteilung des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern vom 6. April, benötigen Fahrzeughalter in Bayern einen triftigen Grund um das Haus zu verlassen. Darunter falle nun laut bayerischem Innenministerium nicht mehr nur der Wechsel von Reifen aus sicherheitsrelevanten Gründen (z. B. abgefahren oder beschädigt), sondern auch der Wechsel auf Sommerreifen. Kfz-Werkstätten dürfen als systemrelevante Betriebe öffnen. Unnötige Schönheitsreparaturen sollen weiter zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Bei meinem Auto steht die Hauptuntersuchung (TÜV) an. Darf/muss diese stattfinden?
Um Autofahrer zu entlasten, bekommen sie für die Erneuerung der TÜV-Plakette vorübergehend mehr Zeit. Die Frist für die Überziehung sei von zwei auf vier Monate verlängert worden. Das gilt für Privat- und Nutzfahrzeuge, heißt es vom Bundesverkehrsministerium. Der TÜV weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass "wir in Bayern unser Netz von Service-Centern auf systemrelevante Prüfstellen mit reduzierten Öffnungszeiten und einer Notbesetzung eingeschränkt" haben.
Zu Beginn der Krise wurde die Nichtahndung der Pkw-Hauptuntersuchungs-Überziehungsfrist beschlossen. Wie lange gilt diese Sonderregelung?
Die Nichtahndung der "Vorführfrist von mehr als zwei bis vier Monaten" gilt nach Aussage des TÜV-Süd bis zum 30. Juni. Herausfordern sollten Fahrzeughalter diese Sonderregelung aber nicht. Werkstätten und die HU/AU-Prüfstellen haben geöffnet und vergeben online oder telefonisch Termine.
Ja, denn seit dem 6. Mai gibt es keine Ausgangsbeschränkung mehr. Trotzdem sollte immer abgewogen werden, ob der Besuch in einem Autohaus zwingend erforderlich ist, beispielsweise für eine unaufschiebbare Reparatur.
Darf ich denn alleine und auf dem Parkplatz vorm Haus die Reifen meines Autos wechseln?
Ja. Franziska Meinl, Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberpfalz erklärt: "Die Tätigkeiten, die auf einem privaten Anwesen stattfinden, sind grundsätzlich erlaubt" Allerdings gelten auch hier die bestehenden Kontaktbeschränkungen
Darf ich an meinem Auto schrauben?
Auf dem privaten Anwesen ist das möglich, wie Polizeikommissarin Franziska Meinl erläutert. Es gelten die bestehenden Kontaktbeschränkungen
Darf ich einen Gebrauchtwagen in Hamburg kaufen und abholen?
Seit dem 6. Mai ist es wieder erlaubt, das Haus ohne triftigen Grund zu verlassen.
Darf ich mit dem Auto wegfahren, um an einem schöneren Ort Sport zu treiben oder spazieren zu gehen?
Ja, aber nicht zu weit. Fahrten ins Grüne sind möglich, allerdings sollte sich der Ausflug auf die unmittelbare Umgebung beschränken. Es gelten die bestehenden Kontaktbeschränkungen. Zudem sollte man bedenken, dass an beliebten Ausflugszielen dieser Abstand möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Von Ausflügen an beliebte Orte wird daher dringend abgeraten.
Darf ich eine Spritztour mit dem Motorrad oder dem Auto machen?
Ja, nach Ende der Ausgangsbeschränkungen am 6. Mai sind auch Spritztouren wieder erlaubt.
Ist Autowaschen verboten?
Nachdem es in den vergangenen Wochen nicht erlaubt war, zu privaten Zwecken in die Autowaschanlage zu fahren, hat das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hier nun (Stand 20. April) seine Aussage geändert. "Ja, dies ist möglich. Bitte beachten Sie besonders, dass es im Bereich der Waschanlagen nicht zu Menschenansammlungen kommen darf", heißt es auf der Seite des Ministeriums.
Auch in der Waschanlage gilt: Abstand einhalten. "Der jeweilige Betreiber der Waschanlage hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Er hat den zuständigen Behörden auf Verlangen sein Schutz- und Hygienekonzept zur Verfügung zu stellen", heißt es weiter.
Ich habe mir ein Motorrad gekauft. Darf ich es mit einem Anhänger vom Verkäufer abholen?
Das ist kein Problem. Laut Innenministerium ist es ab dem 27. April 2020 wieder möglich, Fahrzeuge zu kaufen. Denn ab diesem Tag dürfen die Händler wieder öffnen. Auch eine Probefahrt und das Abholen des Fahrzeugs ist dann möglich.
Wichtig ist aber, dass auch in solchen Fällen auf die Einhaltung der Hygieneregeln sowie des Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet wird. Auch muss eine Maske getragen werden.
Bisher durfte ich nicht Motorrad fahren, habe ich eine Möglichkeit die KFZ-Steuer zurück zu bekommen?
Das Hauptzollamt in Regensburg weist darauf hin, dass es derzeit nicht vorgesehen ist, die Kraftfahrzeugsteuer wegen Nichtnutzung durch das Coronavirus auszusetzen.
Weiß man schon, wann die Zulassungsstellen wieder aufmachen?
Die Zulassungsstellen haben derzeit keinen regulären Dienstbetrieb. Dennoch können Autos nach vorheriger Terminvereinbarung an- und abgemeldet werden. Seit dem 4. Mai sind persönliche Vorsprachen möglich, ohne den Nachweis einer unaufschiebbaren Angelegenheit. Das schreibt die Zulassungsstelle Weiden auf der Internetseite.
Ab wann sind Spritztouren mit dem Motorrad oder dem Auto wieder erlaubt?
Seit dem 6. Mai sind Spritztouren in der näheren Umgebung in Bayern erlaubt, teilt das Kompetenzteam Corona des Bayerischen Staatsministeriums mit. Es wird darauf hingewiesen, dass Touren "in kleineren Gruppen" stattfinden sollen und der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden muss.
Kann es derzeit bei einem KFZ-Haftpflichtschaden zu Problemen bei der Schadensabwicklung kommen?
Nein, sagt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die KFZ-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und entschädigt die Schäden, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug zugeführt werden. Schäden, welche am eigenen PKW entstehen wären über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Diese werden laut GDV, wie bisher, Einzeln geprüft. Das es hier zu Problemen kommen kann sieht der Verband als sehr unwahrscheinlich. Die aktuelle Situation wird sich auf die deutschen Autofahrer wahrscheinlich im kommenden Jahr positiv auswirken. Durch die geringere PKW-Nutzung kommt es zu weniger Unfällen. Die Beiträge könnten nächstes Jahr sinken
Dürfen wir (8-10 Arbeitskollegen) einen Tagesausflug mit dem Motorrad unternehmen?
Fahrten mit dem Motorrad sind generell erlaubt. Allerdings mahnt ein Mitarbeiter der Corona-Hotline, bei zu großen Gruppen, zur Vorsicht. "Wenn 20 Motorradfahrer gleichzeitig an einer Tankstelle halten und im Anschluss zusammen beim Tankwart bezahlen, ist das eine erhöhte Gefahr für den Mitarbeiter und die einzelnen Motorradfahrer", erklärt er. Das Nachtanken sollte so geplant werden, dass nicht alle gleichzeitig "auffüllen" müssen. Bei Pausen und einem gemeinsamen Mittagessen, müssen die Regeln in den Wirtshäusern beachtet werden. Was die Reservierung der Tische, Mund-Nase-Bedeckung und die Einhaltung des Mindestabstands, bedeutet.
Fahrgemeinschaften
Ich fahre meine Kinder zur Schule. Darf ich die Nachbarskinder mitnehmen?
Das sieht das Innenministerium kritisch und rät von sogenannten „Elterntaxen“ ab. Hier kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Sollte es den jeweiligen Schülern ausnahmsweise nicht möglich sein, überhaupt zur Schule zu kommen, können Kinder aus einem weiteren Hausstand – aber nicht mehreren Hausständen – mitgenommen werden. In diesen Fällen wird jedoch dringend angeraten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Darf ich private Fahrgemeinschaften bilden und Mitfahrgelegenheiten nutzen?
Ja, das ist möglich, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. So sind private Fahrgemeinschaften nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich. Unabhängig davon darf man mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.
Ich fahre selbst mit meinem Auto zur Berufsschule. Darf ich einen Mitschüler mitnehmen?
Das ist erlaubt, solange es sich bei dem Mitfahrer um einen Klassenkameraden handelt. Allerdings gilt auch hier, die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wer also alleine zur Arbeit kommen kann, sollte das auch tun.
Bus
Gibt es eine Richtlinie für den Abstand in Bussen zur Schülerbeförderung?
Der Mindestabstand soll auch dort, wo es möglich ist, eingehalten werden, schreibt das Bayerische Verkehrsministerium. Im „freigestellten Schülerverkehr“ sowie im ÖPNV ist die Einhaltung aber nicht immer durchgehend möglich. Daher wird es hier insgesamt für zulässig erachtet, von der zwingenden Einhaltung der Abstandsregelung abzusehen. Voraussetzung hierfür ist aber das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die in Schulbussen, für Kinder, ab dem sechsten Geburtstag, Pflicht ist.
So wie ich das hier lese, ist Kauf/Probefahrt bei einem Händler erlaubt, aber wie verhält es sich bei einem privaten Motorradkauf - ist die An- Abfahrt und die Probefahrt dann auch erlaubt?
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