Deutschland und die Welt
14.04.2020 - 12:49 Uhr

Alltag mit Corona - Fragen und Antworten zu Haus und Wohnung

Das Coronavirus stellt den Alltag vieler Menschen auf den Kopf. Darf ich umziehen, wenn ich muss? Darf ich in meine Zweitwohnung? Wir beantworten sie mit Hilfe von Experten.

Fragen und Antworten zum Alltag mit Corona Bild: Alexander Unger
Fragen und Antworten zum Alltag mit Corona
Hinweis:

Liebe Leser und Leserinnen,

diese Frage/Antwort-Texte werden nicht mehr aktualisiert, da nahezu täglich Änderungen bekanntgegeben werden. Über den aktuellen Stand informiert das Staatministeriums des Inneren, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bei mir steht ein Umzug an: Ist das noch möglich?

Nach Ende der Ausgangssperre am 6. Mai sollten Umzüge wieder möglich sein. Es gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen

Darf ich zur Wohnungsübergabe oder -abnahme?

Ja. Wenn sich der Termin nicht verschieben lässt, ist die Wohnungsübergabe zulässig. Der Mindestabstand ist unbedingt einzuhalten. Gegebenenfalls zusätzlich Handschuhe und Mundschutz tragen.

Was sollen Mieter bei Wohnungsbesichtigungen beachten?

Wenn der Eigentümer die Mietwohnung neu vermieten oder verkaufen will, ist der Mieter dazu verpflichtet, Nachmietinteressenten, Käufer oder den Makler in die Wohnung zu lassen – unter normalen Umständen. Wie Monika Schmid-Balzert vom bayerischen Landesverband des Deutschen Mieterbundes erklärt, ist jedoch die Leitlinie des Freistaats Bayern, dass soziale Kontakte auf das Allernötigste heruntergefahren werden sollen. Deswegen könnten Besichtigungstermine nach Meinung des Mietervereins München derzeit abgesagt werden – egal wie viele Personen zur Besichtigung kommen würden. Denn jeder unnötige zusätzliche Kontakt zu Menschen sei derzeit zu vermeiden, um das Virus nicht weiterzuverbreiten.

Wir müssen Ende des Monats umziehen. Darf uns jemand helfen?

"Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten", heißt es vom Polizeipräsidium Oberpfalz. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Der Kontakt zu engen Familienangehörigen ist seit dem 6. Mai aber wieder erlaubt, diese dürfen also auch helfen oder ab dem 8. Mai Angehörige eines zweites Hausstandes.

Wie sieht es bei gekündigten oder bereits leerstehenden Wohnungen aus. Darf es eine Besichtigung für mögliche Nachmieter geben?

Marianne Richter vom Mieterverein Weiden empfiehlt, auf Wohnungsbesichtigungen bis auf Weiteres zu verzichten. Gesetzliche Mindestabstände können bei einer Besichtigung nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund bietet der Mieterverein derzeit auch keine persönlichen Sprechstunden an.

Ich möchte eventuell eine Immobilie in Oberbayern kaufen und habe einen Termin mit dem Makler. Darf ich sie besichtigen?

Nein, sagt Polizeisprecher Lehmeier. Dies sei derzeit nicht erlaubt und müsse auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Dürfen wir alte Kinderzimmermöbel, die wir verschenken möchten, vor die Haustür oder in die Garage stellen und dort von jemandem abholen lassen, um Kontakt zu vermeiden?

Ja, das ist möglich, sagt das Kompetenzteam Corona des Bayerischen Staatsministeriums. Zu beachten ist, die Möbel auf dem eigenen, privaten Grundstück abzustellen.

Zweitwohnsitz und Studentenwohnungen

Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?

Fahrten zum Zweitwohnsitz sind nicht untersagt, erklärt das bayerische Innenministerium auf seiner Homepage. Aber die Behörde schreibt auch: "Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob eine Fahrt dorthin und ein sich anschließender Aufenthalt wirklich zwingend notwendig und unaufschiebbar sind." Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Es gilt, zu überlegen, ob diese Fahrt jetzt zwingend notwendig ist oder auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann, insbesondere, wenn hierfür öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden müssen.

Unser Sohn studiert in Landshut, ist aber jetzt zu Hause. Wir müssten Bücher und Kleidung aus der Wohnung holen, nach dem Rechten sehen und Blumen gießen. Dürfen wir zu dritt im Auto nach Landshut fahren?

Seit dem 6. Mai gibt es keine Ausgangsbeschränkung mehr, es ist also wieder erlaubt, das Haus ohne triftigen Grund zu verlassen. Trotzdem sollte überlegt werden, ob die Erledigung notwendig ist.

Ich habe in Amberg meinen Hauptwohnsitz und in Landshut einen Zweitwohnsitz. Darf ich dorthin fahren um nach meiner Wohnung zu sehen?

Seit dem 6. Mai braucht es keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Es gilt aber zu überlegen, ob die Fahrt zwingend notwendig ist oder auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann - insbesondere, wenn dafür öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden müssen.

Ich habe eine Ferienwohnung. Seit einigen Wochen wohnt meine Schwester darin. Jetzt möchte ihr Partner aus Nordrhein-Westfalen sie besuchen. Ist das erlaubt?

Generell gilt, dass jeder Kontakt zu anderen - so weit wie möglich - gemieden werden sollte. Besuche von örtlich getrennten Lebenspartnern sind aber erlaubt.

Darf man seinen Erstwohnsitz verlassen um an seinem Zweitwohnsitz Homeoffice zu erledigen?

Fahrten zum Zweitwohnsitz sind erlaubt. Allerdings sollte, laut Innenministerium, die Notwendigkeit der Fahrt und des Aufenthalts dort geprüft werden.

Kann die Wohnungseigentümerversammlung virtuell durchgeführt werden?

In einer vorherigen Version haben wir geschrieben, dass solche Versammlungen als Videokonferenz möglich sind. Hausverwalter und Immobilienmakler Stefan Graßl aus Schwandorf und Dr. Heinz-Jürgen Siegler von der Webau Weiden erklären, dass jede Eigentümerversammlung, nach den gesetzlichen Regelungen, als Präsenzversammlung abgehalten werden muss. Da derzeit das Versammlungsverbot gilt, sind diese untersagt.

Videokonferenzen bei Eigentümerversammlungen sind nach geltendem Recht nicht möglich. In einer künftigen Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes soll aber eine virtuelle Versammlung möglich sein. „Derzeit können Beschlüsse nur schriftlich gefasst werden, wenn alle Eigentümer dem Vorschlag zustimmen“, erklärt Dr. Siegler.

Handwerker im Haus

Dürfen Handwerker ins Haus, um Schäden zu reparieren?

Ja, das ist erlaubt. Wenn zu Hause ein Notfall vorliegt, etwa ein Wasserschaden, Heizungsausfall, oder eine kaputte Toilette, dann darf ein Handwerker kommen. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten.

Ich gehöre zur Risikogruppe. Mein Vermieter will einen Handwerker schicken. Muss ich ihn reinlassen?

Nein. Das Innenministerium rät: "Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und bitten Sie ihn, den Termin - falls irgend möglich - zu verschieben." Nur, wenn ein Notfall wie beispielsweise ein Rohrbruch vorliegt, müssen Handwerker in die Wohnung gelassen werden.

Deutschland und die Welt05.05.2020

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