Liebe Leser und Leserinnen,
diese Frage/Antwort-Texte werden nicht mehr aktualisiert, da nahezu täglich Änderungen bekanntgegeben werden. Über den aktuellen Stand informiert das Staatministeriums des Inneren, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Reisen
Ich habe eine Reise gebucht. Das Zielland hat jedoch ein Einreiseverbot verhängt. Bekomme ich mein Geld zurück?
Ja, wahrscheinlich schon. Bei einem behördlichen Einreiseverbot bleiben Urlauber in den meisten Fällen zumindest nicht auf ihren Kosten sitzen. Pauschalreisende sind ohnehin gut abgesichert, es gilt das deutsche Pauschalreiserecht. "Wenn ich nicht einreisen kann, bekomme ich vom Veranstalter mein Geld zurück", erklärt dazu die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk. "Ein zusätzlicher Schadenersatz steht mir aber nicht zu, weil es sich um außergewöhnliche Umstände handelt."
Auch bei individuellen Buchungen von Hotels oder Ferienhäusern gilt nach Einschätzung von Fischer-Volk: "Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück." In aller Regel streichen Fluggesellschaften ihre Flüge, sobald ein Land eine Einreisesperre verhängt. "Sobald die Fluggesellschaft den Flug einstellt, erstattet sie den Ticketpreis", sagt die Juristin. Eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung gebe es nicht, da außergewöhnliche Umstände vorlägen.
Ich habe Karten für eine Großveranstaltung zu Pfingsten in Tschechien. Welche Vorschriften und Beschränkungen gibt es in Tschechien? Darf das Fest stattfinden?
Das ist unklar und eher unwahrscheinlich. Die Corona-Maßnahmen werden zwar nach und nach gelockert, aber nur vorsichtig. Versammlungen mit mehr als zehn Personen etwa sind weiter verboten. Ob das Fest stattfinden kann, ist also mehr als fraglich. Eine Einreise von Ausländern ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Tschechien zum Freizeitvergnügen ist zurzeit nicht möglich. Die Grenzkontrollen bleiben bis Mitte Juni bestehen. Bei einer Absage oder einer unmöglichen Anreise sollte man sich an den Veranstalter wenden.
Weltweite Reisewarnung: Kann ich jetzt meinen Urlaub kostenlos stornieren?
Ja, auch wenn das Zielland kein Einreiseverbot verhängt hat wie aktuell noch Großbritannien. Durch die allgemeine Reisewarunung des Auswärtigen Amts ergibt sich für die Kunden eine neue Rechtslage. Zumindest galt eine Reisewarnung vor der Coronakrise als eine wesentliche Voraussetzung für die Absage einer Pauschalreise ohne Stornogebühren. Reiseveranstalter müssen den Preis der gesamten Reise zurückerstatten, wenn die Bundesregierung vor der Reise in eine bestimmte Region warnt. So haben es die Gerichte zumindest bisher entschieden. Aber: „Letztendlich ausschlaggebend ist nicht die Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sondern die juristische Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen. Dies ist im Einzelfall zu klären“, erklärt das Außenministerium laut der "Welt".
Kann ich Reisen, die in einigen Wochen oder Monaten anstehen, kostenlos stornieren?
Das ist unklar. Das hängt auch davon ab, ob es zum Zeitpunkt der Reise noch einen Einreisestopp ins Zielland oder eine allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Die Verbraucherzentrale empfiehlt laut BR allen, deren Reise erst in einigen Wochen oder Monaten ansteht, Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder Anbieter aufzunehmen, falls sie die Reise nicht antreten wollen. Fluglinien und Reiseveranstalter zeigten sich durchaus kulant. Wer jetzt eine Reise frühzeitig auf eigenes Risiko storniert und dafür zahlen muss, bekommt das Geld zurück, wenn zum Reisezeitpunkt immer noch keine Reise möglich ist. Das stimmt nicht aber nicht ganz. „Kunden, die zum Beispiel erst im Mai fliegen und diese Entscheidung nicht abwarten wollen, können aktuell mit Stornogebühren zurücktreten, erhalten diese aber nachträglich nicht zurück, selbst wenn für das Land später die kostenfreie Regelung eingeführt wird“, erklärt Sonja Honig von Dronzella-Reisen in Amberg. Kunden sollten also erst einmal abwarten, wie die Veranstalter in Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt entscheiden. Das erfolge teilweise erst ein bis zwei Wochen vor Reisebeginn.
Ich würde mir die Anzahlung für den Urlaub als Gutschein geben lassen, um die Reisebüros zu entlasten. Was aber, wenn das Reisebüro in Insolvenz geht? Habe ich Anspruch für diesen Fall?
Wie immer bei Insolvenzen gilt: Der Anspruch bleibt auch in einem solchen Fall bestehen. Das Problem ist dabei allerdings, oft sind nicht mehr genügend Mittel da, um alle Ansprüche zu bedienen. Im Falle einer Insolvenz ist es also durchaus möglich, dass man auf Teile oder alle Ansprüche verzichten muss.
Ich kann meine Reise nicht antreten, weil das Hotel geschlossen hat. Der Reiseveranstalter will mir aber meine Anzahlung nicht erstatten. Stattdessen will er mir einen ein Jahr gültigen Gutschein ausstellen. Ist das erlaubt?
Das ist schwierig, zu beantworten. „Da ist die Rechtslage wirklich unklar und diese Frage wird aktuell in der Branche heiß diskutiert“, erklärt Sonja Honig vom Amberger Reisebüro Dronzella-Reisen. „Nach unserem Kenntnisstand ist das in Deutschland nicht zulässig, in anderen Nachbarländern teilweise schon. Wobei diese Situation natürlich eine Ausnahmesituation darstellt – höhere Gewalt–, in der unter Umständen andere Regeln als bisher angewandt werden könnten.“ Eine rechtsverbindliche Aussage könne Honig allerdings nicht geben. „Wir würden in so einem Fall für unsere Kunden beim entsprechenden Veranstalter nachfragen, um alle Details zu klären.“
Ich vermiete Ferienwohnungen. Dürfen Gäste noch anreisen?
Hotels, Ferienwohnungen und der Tourismus dürfen seit dem 30. Mai wieder öffnen. Es gelten die Kontakt- und Hygieneregeln.
Muss ich Gäste, die vor dem Erlass angereist sind, nach Hause schicken?
Ja. „Alles, was privater Natur ist, muss heim“, teilt die Dehoga-Pressestelle mit.
Darf ich für touristische Zwecke nach Österreich ausreisen?
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sind nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen grundsätzlich nicht mehr ein- und ausreisen.
Ist es korrekt, dass ab Anfang Juni wieder touristische Reisefreiheiten innerhalb Deutschland zulässig sind?
Urlaub in Bayern könnte für die Zeit ab Pfingsten (30. Mai) wieder möglich sein. Dann sollen etwa Hotels und Ferienwohnungen wieder öffnen.
Gilt die Reisewarnung nur fürs Ausland oder auch fürs Inland?
Für internationale Reisen gilt bis mindestens 14. Juni eine Reisewarnung.
Ab Ende Mai sollen in Bayern unter anderem auch wieder Hotels öffnen. In anderen Bundesländern ist es ähnlich bzw. zu einem etwas früheren Zeitpunkt der Fall. Dürfen wir dann auch wieder bundesweit in den Urlaub fahren?
Erlaubt ist, was zum Zeitpunkt der Antritt der Reise jeweils in dem Bundesland, in das gereist werden soll, gilt. Pauschal lässt sich die Frage, ab wann bundesweit in den Urlaub gefahren darf, nicht beantworten. Und Reiseverkehrskauffrau Lena Bösl vom City Reisebüro der VR-Bank Nordoberpfalz sagt auf Nachfrage, dass man die weitere Entwicklung abwarten müsse.
Darf man schon mit dem Wohnmobil wegfahren? Ab wann darf man mit dem Wohnmobil zu touristischen Zwecken in Bayern wieder reisen?
Laut dem Bayerischen Ministerium des Innern, für Sport und Integration ist für das Pfingstwochenende (30. Mai) eine mögliche Öffnung von Hotels inklusive Ferienwohnungen und Camping geplant, Campingplätze für Dauercamper sowie Personen, die einen Wohnsitz auf der jeweiligen Campinganlage gemeldet haben, dürfen laut Innenministerium betrieben werden.
Kann ein seit langem gebuchter Urlaub Ende Mai in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, oder müssen wir in Bayern bleiben?
Der Übernachtungstourismus für Gäste aus anderen Bundesländern soll ab 25. Mai in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich sein, ausgenommen davon sind Personen aus Corona-Hotspots, schreibt das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Internetseite. Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern informiert, dass bei touristischen Anbietern landesweite Schutzstandards gelten. Gemeinschaftlich genutzte Ferienunterkünfte dürfen nur von Personen aus maximal zwei Haushalten genutzt werden. Der Verband bittet, sich vor Antritt der Reise über Corona-bedingte Abläufe und mögliche Einschränkungen in dem jeweiligen Urlaubsort in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.
Welche Regelungen gelten ab Samstag, 30. Mai, auf bayerischen Campingplätzen?
Die Campingplätze in der Region dürfen ab Samstag, 30. Mai, wieder für Gäste öffnen. Dazu zählt auch der Campingplatz Gaisweiher in Flossenbürg. Camper dürfen auf den Platz, wenn im Wagen eine „eigene Sanitäreinheit vorhanden ist“, erklärt Tanja Schwanitz von der Gemeinde Flossenbürg.
Auch der Campingplatz-Trausnitz öffnet seine Pforten für Urlauber. „Die Gastwirtschaft und die sanitären Einrichtungen bleiben allerdings geschlossen“, erklärt Geschäftsführer Bernhard Neumann auf Nachfrage. Gäste müssen vor der Anreise telefonisch einen Stellplatz reservieren.
Der Campingplatz auf dem Freizeithugl in Großbüchlberg bei Mitterteich schreibt auf seiner Internetseite, dass „alle Reservierungen ab dem 30. Mai bestehen bleiben“. Im Hygienekonzept des Freistaats für Beherbergungsbetriebe steht zudem, dass die Einhaltung der Abstandsregeln in Gemeinschaftsbereichen an erster Stelle steht.
Dürfen mein Mann und ich mit unserer Tochter in einer Ferienwohnung in Oberbayern gemeinsam ein paar Tage verbringen? Darf ich mit meiner Schwester am 17. Juni in einem Doppelzimmer in Bayern übernachten?
Beides sollte kein Problem sein. Beherbergungsbetriebe wie etwa Ferienwohnungen oder Hotels in Bayern dürfen bei strikter Wahrung der Hygienevorschriften ab dem 30. Mai für Besucher wieder öffnen. Bei der Übernachtung sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Eine Wohnung oder ein Zimmer dürfen nur Personen, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist, beziehen - wie etwa die enge Familie (dazu zählen etwa Ehegatten, Geschwister oder Verwandte in gerader Linie).
Ab Pfingstsamstag öffnen in Bayern die Campingplätze. Normalerweise fahren wir mit vier Familien zusammen für ein paar Tage zum Campen. Ist das möglich und welche Regeln gibt es in diesem Fall?
Laut Wirtschaftsministerium dürfen sich nur Personen, für welche die Kontaktbeschränkungen nicht gelten (Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands), eine Unterkunft teilen oder eine Parzelle auf einem Campingplatz gemeinsam anmieten. Zudem gelten auf dem Campingplatz folgende Regeln: Die Wohneinheiten müssen eine eigene Sanitäreinheit haben, beim Check-in sollten die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert werden. Zudem müssen in allen gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen Personal und Gäste einen Mund-Nase-Schutz tragen. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich.
Ich würde gerne meine Familie in den USA besuchen, gibt es schon Neuigkeiten bezüglich des Einreiseverbots?
Nein. Derzeit gibt es noch keine Informationen, wann das Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland aufgehoben wird. Laut Deutscher Presseagentur will der US-Präsident die Regelung erst aufheben, wenn "die europäischen Länder Fortschritte machen".
Ich habe bei einem Busunternehmen bei einem Preisausschreiben eine Kreuzfahrt gewonnen. Die Reise wurde wegen Corona abgesagt. Habe ich Anspruch auf eine ähnliche Reise zu einem späteren Zeitpunkt oder auf die Zahlung eines Geldbetrages?
Der Unternehmer, in diesem Fall die Busgesellschaft, ist grundsätzlich verpflichtet, die versprochene Reise zu leisten. Wird die Reise abgesagt, also storniert der Reiseveranstalter die Reise, besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung. Der Gewinner hätte nur einen Anspruch auf einen Reisegutschein, weil der die Reise davor über den Gewinn "bezahlt" hat. Das teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit und rät, sich an das Reiseunternehmen zu wenden, um sich auf einen entsprechenden Gutschein oder auf einen Alternativtermin zu einigen. Eine Auszahlung sei in keinem Fall möglich.
Wir möchten in den Pfingstferien wandern gehen und dann in einer Wanderhütte übernachten. Was ist zu beachten?
Für die Übernachtung in Wanderhütten gelten strengen Regelungen. Der Deutsche Alpenverein (DAV) gibt auf seiner Internetseite bekannt, dass ab „30. Mai Übernachtungen auf den Alpenvereinshütten in Bayern erlaubt sind“. Besucher müssten sich aber auf neue Abläufe und Vorgaben, in allen Bereichen, einstellen. Wegen der Vorgaben werden nicht alle Hütten öffnen können. Die wichtigste Änderung ist, dass Zimmer reserviert werden müssen. Es gilt eine Reservierungspflicht. Wer schon vor Corona ein Zimmer reserviert hat, sollte sich dieses erneut bestätigen lassen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Neben einer Mund-Nase-Bedeckung benötigen Gäste einen eigenen wärmenden Schlafsack, ein Kissen und ein Bettlaken. Gäste sollten auch hier Rücksprache mit den Hüttenwirtsleuten halten. In einem Zimmer dürfen maximal zwei Haushalte übernachten. Die Nutzungszeiten der Waschräume wird vorgegeben. Eine Liste mit allen geöffneten Alpenvereinshütten ist auf der Seite des DAV zu finden.
Können wir spontan an die Ostsee fahren?
Seit dem 25. Mai dürfen Urlauber aus allen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern reisen — außer sie kommen aus einem Landkreis, der mehr als 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner hat. Tagesausflüge sind nicht möglich. Das teilte die Staatsregierung auf der Internetseite mit. Eine Reise ans Meer ist also nur möglich, wenn eine Übernachtungsmöglichkeit nachgewiesen werden kann. Eigentümer einer Ferienunterkunft oder eines Dauerstellplatzes dürfen mit im Haushaltsangehörigen ebenfalls „einreisen“.
Ab wann dürfen wir unsere Tochter in der Schweiz besuchen?
Seit dem 16. Mai dürfen Staatsangehörige aus Deutschland und Österreich wieder in die Schweiz einreisen, um Lebenspartner und Verwandte zu besuchen. Auch die Einreise für „wichtige Familienanlässe“ ist gestattet. Bei der Einreise muss eine „Selbstdeklaration“ vorgelegt werden, welchen die Schweizer Behörden online bereitstellen.
Kann ich als Deutscher in mein Ferienhaus nach Frankreich fahren? Kann ich nach Frankreich ein- und auch wieder ausreisen?
Touristische Reisen nach Frankreich sind derzeit leider nicht möglich, schreibt die Pressestelle der Deutschen Botschaft in Paris am 2. Juni. Die Bundesregierung hat jedoch am 3. Juni entschieden, dass die Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab dem 15. Juni aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzen werden soll. Deshalb sollte sich kurz vor Reiseantritt über die in der jeweils in den Regionen in Frankreich geltenden Regelungen zum Tourismus informiert werden.
Können wir ab 19. Juni mit meiner Nichte und ihrem Freund nach Österreich in eine Ferienwohnung fahren und dort ein paar Tage Urlaub machen?
Die Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union soll ab dem 15. Juni aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzen werden. Demnach ist sich ab dem 15. Juni nach den Reisebestimmungen des Landes Österreich zu richten.
Ist es möglich, mit einem Reisebus eine mehrtägige Vereinsfahrt in Deutschland zu unternehmen?
Eine Vereinsfahrt mit dem Bus ist derzeit noch nicht möglich. Zwar dürfen Reisebusunternehmen seit dem 30. Mai den Betrieb aufnehmen, allerdings gilt das nur für "Individualbuchungen" und nicht für sogenannte "Gruppenbuchungen". Den Unterschied erklärt Wolfgang Wies vom Weidener Busunternehmen Wies Faszinatour: "Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn eine Person für eine Gruppe oder einen Verein, einen Bus bucht." Bei einer "Individualbuchung" bietet das Busunternehmen eine Reise oder einen Tagesausflug an. Einzelpersonen oder Familien könnten sich für diese Fahrt anmelden. Aber auch das ist in Coronazeiten kompliziert. Mit der Abstandsregel von 1,50 Meter könnte Wies in einem 50-Mann-Bus rund 15 Personen befördern, erklärt er. Auch die Regelungen der einzelnen Bundesländer würden eine Busreise erschweren. "In ein Bundesland, das keine Busreisen erlaubt, dürften wir nicht fahren", so Wies. Die strengen Regeln für Reisebusse sind für ihn nicht verständlich. "In Zügen und im öffentlichen Nahverkehr, müsse der Mindestabstand auch nicht eingehalten werden".
Veranstaltungen
Ich habe Tickets für eine Veranstaltung, die abgesagt wurde. Darf mir der Veranstalter einen Gutschein ausstellen oder habe ich einen sofortigen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises?
Grundsätzlich hat man einen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Aber: Wurde das Ticket vor dem 8. März 2020 gekauft, muss der Veranstalter das Geld nicht auszahlen, sondern darf einen Gutschein ausgeben. Anspruch auf eine Rückzahlung hat man, wenn der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst wurde oder wenn "die Annahme des Gutscheines aufgrund der Lebensumstände unzumutbar ist". Zweiteres muss aber beim Veranstalter nachgewiesen werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich direkt an den Vertragspartner zu wenden. Die Verbraucherzentrale bietet auf der Internetseite www.verbraucherzentrale.de einen "Corona-Vertrags-Check" an. Über ein Auswahlmenü bekommt man vorab eine Ersteinschätzung, ob ein Vertrag bezahlt werden muss.
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