Liebe Leser und Leserinnen,
diese Frage/Antwort-Texte werden nicht mehr aktualisiert, da nahezu täglich Änderungen bekanntgegeben werden. Über den aktuellen Stand informiert das Staatministeriums des Inneren, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Zu Besuch ins Krankenhaus oder Seniorenheim?
Darf ich als Besucher noch ins Krankenhaus/Altenheim?
Auch Besuche in Kliniken, Senioren-, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sollen für eine feste Kontaktperson ab dem 9. Mai wieder erlaubt sein - also passend zum Muttertag. Alles natürlich unter strikten Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Dazu gehört die Einhaltung einer festen Besuchszeit, eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.
Gibt es Vorschriften für Bewohner von Altenheimen? Dürfen sie jederzeit raus?
Rein rechtlich dürften die Bewohner das Heim verlassen, erklärt Martin Preuß, Leiter des Seniorenzentrums Am Herzogschloss in Sulzbach-Rosenberg. Aber: „Wir bitten unsere Bewohner inständig, vernünftig zu sein und das Haus nicht zu verlassen.“ Die aktuelle Situation sei eben „hochgefährlich“. Die Lage in Würzburg, wo in einem Altenheim neun Menschen an Covid-19 gestorben sind, zeige, wie dramatisch die Lage sein könne. Die Bewohner sollen aber trotz allem nicht auf Kontakt zur Außenwelt verzichten. „Wir bemühen uns, zu vermitteln, mit vielen Telefonaten, Bildern und Briefen“, so Preuß. Die Senioren halten sich an die Bitte des Heimleiters, erklärt Preuß. „Sie sind sehr, sehr vernünftig.“ Sie verstünden die Situation. Preuß erzählt von einem Gespräch mit eine 90-jährigen Bewohnerin. Sie habe gesagt: „Da kann man nichts machen. Da müssen wir jetzt zusammenhalten.“
Treffen und Besuche
Ich finde keine Informationen zum Mindestabstand. Muss oder sollte dieser beim Treffen von Familien oder zweier Hausstände eingehalten werden?
Auch mit der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung bleibt die Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot weiterhin bestehen. Wie das Bayerische Innenministerium schreibt, sollte jeder, wo immer es möglich ist, den Mindestabstand zu anderen Personen einhalten.
Dürfen mich meine Töchter am Muttertag besuchen? Darf ich mit meiner Familie zur Geburtstagsfeier meiner Schwester fahren?
Ab 6. Mai ist es erlaubt, sich mit engeren Familienangehörigen zu treffen oder diese zu besuchen. Wo es möglich ist, sollte der Mindestabstand zwischen zwei Personen eingehalten werden.
Darf ich meine Kinder bei meinen jungen Großeltern (43 Jahre alt) abgeben?
Seit dem 6. Mai ist es wieder erlaubt, enge Verwandte zu treffen.
Warum darf man die Großeltern nicht besuchen? Ich sehe hier keine größere Gefahr als in einer Metzgerei, in der sich fünf Kunden befinden?
Weil ältere Menschen, dazu zählen die meisten Großeltern, zur Risikogruppe gehören, ist die Gefahr für sie besonders groß. Deshalb sollten Besuche bei älteren Menschen auf ein absolutes Minimum gefahren werden, erklärt das Innenministerium. Der Besuch ist erlaubt, wenn die älteren Menschen Unterstützung brauchen, etwa beim Einkaufen. Die Risikogruppe sollte nämlich auch nicht zum Metzger gehen. Seit dem 6. Mai ist aber ein Treffen mit engen Familienangehörigen wieder erlaubt.
Dürfen Verwandte oder Fremde derzeit außerhalb des Elternhauses mit den Kindern lernen?
Ja, ab dem 8. Mai ist es wieder erlaubt, dass sich Angehörige aus zwei verschiedenen Ausständen treffen.
Dürfen wir unsere Tochter in Baden-Württemberg besuchen?
Der Besuch von engen Verwandten ist wieder erlaubt.
Darf eine Bekannte, die am Bodensee wohnt, in die Oberpfalz kommen, um ein Fohlen anzuschauen, das sie haben möchte?
Seit dem 6. Mai ist es wieder erlaubt, das Haus auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Trotzdem sollte immer die Frage gestellt werden, ob dies auch wirklich notwendig ist.
Darf ich mit meinem Enkel spazieren gehen?
Ja, aber man sollte es sich gut überlegen. Seitdem 20. April ist Sport und Bewegung an der frischen Luft mit Personen des eigenen Hausstandes oder aber auch mit einer haushaltsfremden Person möglich. Seit dem 6. Mai ist ein Treffen mit engen Familienangehörigen wieder erlaubt. "Für den Besuch bei älteren Menschen gilt generell, dass Besuche auf ein absolutes Minimum beschränkt werden sollten. Die Ansteckungsgefahr ist zu groß!"
Dürfen mich meine Kinder beim Einkaufen begleiten?
Ja, aber sie sollten nicht unbedingt. Einkaufen ist grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes oder dem Lebenspartner möglich, teilt das Innenministerium mit. "Wir empfehlen aber dringend, nicht die ganze Familie mit zum Einkaufen zu nehmen." Je weniger Menschen im Supermarkt gleichzeitig aufeinandertreffen, desto besser.
Wir leben getrennt. Darf der Vater seine Kinder besuchen?
Ja. Zum Wohle und im Interesse des Kindes liegt ein triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung nicht nur bei Ausübung des Sorgerechts, sondern auch bei Ausübung des Umgangsrechts vor, schreibt das Innenministerium. Allerdings: Beide Elternteile sind nach der Ausgangsbeschränkung verpflichtet, ihr Kind keinen unnötigen Kontakten zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auszusetzen.
Darf ich mich mit meiner Tochter, die sieben Kilometer von uns entfernt wohnt, zu einem Spaziergang treffen?
Seit 20. April ist es wieder erlaubt, sich mit einer einzelnen Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, zum gemeinsamen Sport zu treffen. Seit 6. Mai ist das Treffen mit engen Familienangehörigen wieder erlaubt.
Dürfen wir mit unserer Enkeltochter spazieren gehen?
Ja, seit dem 6. Mai ist es wieder erlaubt, sich mit engen Familienangehörigen zu treffen.
Darf mein Kind mit anderen Kindern draußen spielen?
Je jünger die Kinder sind, desto schwieriger dürfte die Einhaltung des nötigen Abstands sein. Eine Gruppenbildung sollte unbedingt vermieden werden.
Kann eine "Kontaktperson" zum Grillen in meinen Garten kommen?
Ab Montag ist der Kontakt zu einer haushaltsfremden Person zum Sport und zur Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Ab dem 8. Mai darf man sich nun auch wieder mit Angehörigen aus einem zweiten Haushalt im privaten Bereich treffen.
Unser Sohn studiert in Landshut, ist aber jetzt zu Hause. Wir müssten Bücher und Kleidung aus der Wohnung holen, nach dem Rechten sehen und Blumen gießen. Dürfen wir zu dritt im Auto nach Landshut fahren?
Seit dem 6. Mai braucht man keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Trotzdem sollte man immer überlegen, ob diese Unternehmung wirklich zwingend notwendig ist.
Meine Frau ist Österreicherin und hält sich zurzeit in ihrem Elternhaus auf. Sie möchte wieder nach Deutschland einreisen. Ihr Erstwohnsitz ist in Amberg, dies ist auch in ihren Pass eingetragen. Kann sie ohne Probleme einreisen oder benötigt sie irgendwelche besonderen Papiere?
Laut der Pressestelle der Bundespolizei München, dürfen ausländische Staatsangehörige einreisen, wenn sie in Deutschland ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthaltsort (Erstwohnung) haben. Entsprechende Nachweise sind neben den regulären Grenzübertrittspapieren (Reisepass bzw. Personalausweis) mitzuführen und bei der Grenzkontrolle vorzulegen. Vor der Heimreise sollten man sich beim Innenministerium erkundigen, welche Grenzübergänge geöffnet sind. Zusätzliche Informationen stellt auch das Innenministerium Österreich zur Verfügung.
Mein Ex-Mann hat eine neue Partnerin. Sie hat ein Kind. Sie verbringen die Tage bei ihm. Darf ich den Kontakt zu den beiden verbieten, wenn mein Ex-Mann unseren Sohn abholt?
Es dient zum Wohle des Kindes, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Dies betont das Bundesjustizministerium auf seiner Internetseite. "Ein nur allgemeines Risiko - wie die Möglichkeit, auf dem Weg in einen Verkehrsunfall zu geraten oder sich unterwegs trotz Vorsichtsmaßnahmen zu infizieren - dürfte nicht zur Rechtfertigung einer Abweichung von der Umgangsregelung ausreichen." Dies sei nur anders zu beurteilen, wenn das Kind im anderen Elternhaus Kontakt zu einer positiv getesteten Person zu erwarten hat oder wenn das Kind, ein Elternteil oder eine andere dem Haushalt eines Elternteils angehörige Person zu einer Risikogruppe gehört.
Der Vater unserer Enkel lebt nicht mit ihnen im Haushalt. Dürfen sie ihn treffen?
Ja. "Die Coronakrise ändert nichts daran, dass minderjährige Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind, um eine Persönlichkeit zu entwickeln", teilt das Bundessozialministerium auf seiner Internetseite mit. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehöre in der Regel zum Wohl des Kindes. Das Kind habe daher ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.
Kann ich meine Eltern besuchen?
Ja, seit dem 6. Mai ist es wieder erlaubt, sich mit engen Familienangehörigen zu treffen.
Darf ich meinen Freund/Freundin besuchen?
Ja. Besuche von Lebenspartnern zählen ebenfalls zu den Ausnahmen, teilte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mit.
Darf ich Freunde besuchen?
Ab dem 8. Mai ist es wieder erlaubt, dass sich Angehörige aus zwei verschiedenen Hausständen treffen oder besuchen.
Sind private Feiern noch erlaubt?
Nein.
Zum Ramadan am 23. April gehört auch das Fastenbrechen, das ihm Kreise der Familien und Verwandten gefeiert wird. Was gilt dann?
Zur Eindämmung des bisherigen Infektionsgeschehens wurden die bayernweiten Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 19. April verlängert. Wie sich die Lage bis 23. April entwickelt, ist aktuell nicht absehbar.
Darf ich zu meinen Verwandten fahren um Brennholz zu holen?
Ja, seit dem 6. Mai ist es wieder erlaubt, sich mit engen Familienangehörigen zu treffen.
Dürfen Blaskapellen mit genügend Sicherheitsabstand vor einem Altenheim ein paar Lieder spielen? Unter den Mitwirkenden sind auch mehrere Personen einer Familie.
„Leider nein. Die Umsetzung solcher Aktionen ist nach dem momentan geltenden Regelungen nicht möglich“, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamts Neustadt/WN. Personen, die nicht in einem Haushalt wohnen, dürfen sich nicht treffen. Lediglich erlaubt ist der Sport oder das Spazierengehen an der frischen Luft mit einer zusätzlichen Person.
Darf ich zu meiner Schwester fahren um deren Kind zu betreuen?
Ja, seit dem 6. Mai ist es wieder erlaubt, sich mit engen Familienangehörigen zu treffen.
Meine Tochter hat nächste Woche Geburtstag. Dürfen wir diesen mit der ganzen Familie, auch den Urgroßeltern, feiern oder ist nur eine bestimmte Personenzahl erlaubt?
Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist es seit dem 6. Mai erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie zu treffen oder zu besuchen. Das sind ein Ehegatte, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und auch Verwandte in gerader Linie (Personen, die voneinander abstammen, etwa Großeltern, Eltern und Enkel) sowie Geschwister. Ministerpräsident Markus Söder stellte in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk heraus, dass Feiern nur mit Familienmitgliedern ersten Grades stattfinden dürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Kontaktbeschränkung weiterhin gilt. Jeder ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu reduzieren. Wo möglich, sind 1,5 Meter Abstand zwischen Personen einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Darf sich nach Öffnung der Biergärten und Restaurants ein Ehepaar dort mit einem befreundeten anderen Ehepaar an einen Tisch setzen?
Von diesem Freitag, 8. Mai, an dürfen sich in Bayern wieder mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen, im privaten wie auch im öffentlichen Raum. Damit sind Treffen von Nachbarn oder befreundeten Familien sowohl in Parks oder bald in Biergärten, aber auch in privaten Räumen oder etwa zum Grillen im Garten wieder erlaubt. Konkret sind dann Kontakte mit "Angehörigen eines weiteren Hausstandes" gestattet, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) mitteilte.
Ist es erlaubt, dass uns unsere Kinder zusammen mit ihren Ehe-/Lebenspartnern besuchen? Dürfen wir die Kinder besuchen, die mit ihren Partnern in häuslicher Gemeinschaft leben?
Neben Ehegatten und Lebenspartnern dürfen sich auch Großeltern, Eltern, Kinder und Geschwister wieder treffen (Verwandte in gerader Linie). Aber es geht auch ohne Familie: „Eine weitere Person“ ist erlaubt. Treffen darf man sich in der Wohnung oder im Garten. Ab diesem Freitag an ist auch der Kontakt zu mehreren Angehörigen eines weiteren Haushalts im privaten und öffentlichen Raum erlaubt. Der Mindestabstand zwischen Personen sollte dabei eingehalten werden.
Wann sind Besuche in der JVA wieder erlaubt?
Wann der Besuch der Gefangenen wieder möglich sein wird, kann die Justizvollzugsanstalt Weiden derzeit nicht beantworten. Die Handhabung wird vom Justizministerium für alle bayerischen Anstalten einheitlich geregelt.
Darf ich meine Mama in Brandenburg besuchen und ein paar Tage mit zu mir nach Amberg nehmen?
In Brandenburg gilt: Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts können sich treffen – also zum Beispiel zwei Familien oder Paare, die nicht jeweils in einem Haushalt leben. Diese Treffen können in einem der Haushalte oder im Freien stattfinden. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. „Eine Person aus Bayern kann ihre Mutter in Brandenburg besuchen und dort im Haushalt über Nacht bleiben“, schreibt der Interministerielle Koordinierungsstab Coronavirus Brandenburg auf Nachfrage.
In Bayern ist es erlaubt, neben der engeren Familie, also Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern auch die Angehörigen eines weiteren Hausstands zu treffen oder zu besuchen.
Darf man Freunde innerhalb von Bayern oder Deutschland besuchen und den Tag miteinander verbringen? Darf man in privaten Räumlichkeiten übernachten? Darf uns ein befreundetes Ehepaar aus Bayern besuchen und ein paar Tage bei uns übernachten?
Innerhalb von Bayern gilt: Es darf sich mit mehreren Personen im öffentlichen und privat genutzten Raum aufgehalten werden, die dem eigenen Hausstand angehören, ein Ehegatte, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft ist, Verwandte in gerader Linie und Geschwister sind sowie mit Personen eines weiteren Hausstandes. Zu der Frage, ob man in privaten Räumlichkeiten übernachten darf, schreibt das Bayerische Gesundheitsministerium auf Nachfrage (demnach Geltungsbereich im Bundesland Bayern): "Ja, das ist erlaubt". Wenn möglich ist der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen einzuhalten. Grundsätzlich gilt das Reduzieren von direkten Kontakten zu anderen Menschen auf ein Minimum, um Infektionsketten nachvollziehbar zu halten. In anderen Bundesländern können die Regelungen von den in Bayern geltenden abweichen. Bevor man Personen in anderen Bundesländern besucht, sollte sich über die dort jeweils geltenden Coronaregelungen informiert werden.
Darf ich mit meinem Patenkind und meinen eigenen Kindern in einen Freizeitpark fahren?
Da man sich mit Personen aus einem weiteren Hausstand treffen darf, ist das erlaubt. Freizeitparks haben in Bayern ab dem 30. Mai geöffnet. Dort gelten allerdings die Hygieneregeln wie Mindestabstand und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Laut dem Innenministerium sind private Fahrgemeinschaften mit Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt.
Wann darf ich meinen schwerstbehinderten Sohn für ein paar Tage nach Hause holen?
Das bayerische Familienministerium schreibt auf Nachfrage, dass auch für Bewohner von stationären Einrichtungen, also auch für Menschen mit Behinderung, die Infektionsmaßnahmenschutzverordnung gilt. Dort sei nur von einer Kontaktbeschränkung im öffentlichen und privaten Raum die Rede. Ein Ausgangsverbot ist nicht geregelt. Wochenendheimfahrten und Familienurlaube für Menschen mit Behinderung seien erlaubt, wenn die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Zwischen Personen soll der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Es sollte aber eine vorherige Abklärung mit der Einrichtung erfolgen. Für die Rückkehr können die Einrichtungen eigene Maßnahmen veranlassen.
Ich habe über das Pfingstwochenende Verwandte eingeladen. Haben Sie Tipps, wie ich mit den Abstandsregeln umgehen kann?
Abstands- und Hygieneregeln können auch bei Treffen mit Freunden und Verwandten eingehalten werden. Das bedeutet: Vorher von den anderen wegdrehen und dann in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch niesen. Das benutzte Taschentuch danach entsorgen und häufig Händewaschen. Auch auf Umarmungen sollte lieber verzichtet werden. Wer möchte, kann auch eine Alltagsmaske tragen. Wer die Wahl hat, trifft sich an der frischen Luft. Dazu rät der Virologe Prof. Jonas Schmidt-Chanasit auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur. Das Ansteckungsrisiko ist seiner Meinung nach in geschlossenen Räumen größer als draußen. Findet das Kaffeekränzchen im Haus statt, empfiehlt der Virologe, regelmäßig zu Lüften, um so einen Luftaustausch zu erreichen.
In unserer Wohnheim-WG leben wir zu viert. Jeder hat sein eigenes Zimmer mit Bad. Die Küche, gleichzeitig Aufenthaltsraum, wird gemeinsam genutzt. Wie viele Besucher dürfen unsere WG eigentlich besuchen?
Auch in Studentenwohnheimen gelten die Regelungen des Innenministeriums. In privaten Räumen dürfen sich nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes treffen. Dabei ist, wenn möglich, der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
Tierische Familienmitglieder
Was sollen Hundebesitzer im Fall einer Quarantäne machen?
Wer einen eigenen Garten besitzt, kann sich selbst um den Vierbeiner kümmern. Wer keinen Garten hat, muss für Gassi-Ersatz sorgen, schreibt das Onlineportal diehundezeitung.com. Der Wiener Tierschutzverein empfiehlt: "Zur Sicherheit sollten Hundebesitzer bereits im Vorfeld eine geeignete Betreuungsstelle oder Person suchen, die im Ernstfall einer Ansteckung mit Corona die Betreuung des Tieres übernehmen könnte."
Beerdigung
Wie viele Menschen dürfen bei einer Beerdigung dabei sein?
An Bestattungen im Freien dürfen künftig bis zu 50 Menschen teilnehmen. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums mitteilte, gelten nun dieselben Vorgaben wie für Gottesdienste. Die Höchstteilnehmerzahl für Zeremonien unter freiem Himmel beträgt nun 50 Personen und es ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu wahren. In Gebäuden ist die maximale Zahl der Gäste von der Anzahl der Plätze abhängig, bei denen ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.
Hochzeiten und Feiern
Meine Tochter heiratet standesamtlich in München. Dürfen wir Eltern und ihre Schwester dabei sein?
Nein. Jedes Standesamt hat wegen der Corona-Pandemie Regeln aufgestellt, wie viele Personen bei einer Trauung anwesend sein dürfen. Das Standesamt München teilt im Internet mit, dass nur das Brautpaar und bei Bedarf ein Dolmetscher im Raum sein dürfen. "Die Teilnahme von Trauzeugen ist wegen dem Gebot, soziale Kontakte zu minimieren, nicht möglich." In Weiden ist die Anzahl der anwesenden Personen "bis auf weiteres beschränkt auf das Brautpaar sowie zwei Trauzeugen aus dem engsten Familienkreis (Eltern, Großeltern, Geschwister, erwachsene Kinder)". Beide Ämter weisen darauf hin, dass die Eheleute ihre eigenen Kugelschreiber mitbringen sollen.
Wir planen für Ende Mai eine Hochzeit mit 20 Gästen. Wie sieht es da aus?
Nach der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzverordnung sind Veranstaltungen jeglicher Art weiterhin untersagt, dazu zählen laut Bundesinnenministerium auch "Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen".
Ist es möglich, im Juni eine Geburtstagsfeier in einem Gasthaus zu feiern? Unsere Hochzeit ist im Juni in der Oberpfalz geplant. Darf diese Feierlichkeit stattfinden?
Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und sonstige Familienfeiern sind derzeit nicht möglich, da Veranstaltungen untersagt sind. Sobald sich dies ändert, werden wir umgehend informieren. Das schreibt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband auf seiner Internetseite.
Wie viele Personen dürfen bei einer standesamtlichen Hochzeit im Juni dabei sein?
Wegen der unterschiedlich großen Trauzimmer, legt jedes Standesamt die Personenzahl selbst fest, erklärte ein Mitarbeiter der Corona-Hotline auf Nachfrage. Er empfiehlt kirchliche und standesamtliche Trauungen zu verschieben. "Vielen ist die Feier danach wichtig. Diese zählt aber noch bis mindestens Ende Juni als Versammlung und ist damit verboten." Will sich ein Paar unbedingt das Ja-Wort geben, sollten die Details mit dem jeweiligen Standesamt, oder der Pfarrei, geklärt werden.
Wir heiraten Anfang August. Unsere Gästezahl beträgt höchstens 35 Personen. Stimmt es, dass das Versammlungsverbot ab August nicht mehr gilt?
Aktuell ist noch nicht von einer Aufhebung des Versammlungsverbots die Rede. Veranstaltungen sind derzeit landesweit untersagt. Zudem gelten für Besuche von Gaststätten bestimmte Regeln, die unter anderem auch eine Gruppenreservierung von mehreren Tischen nicht zulassen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer könnte der 6. Juni sein. Dieses Datum wurde von Bund und Ländern festgelegt und könnte auch das Treffen von bis zu 10 Personen erlauben. Das würde auch für kleinere Feiern gelten. Ob diese Regelung auch in Bayern gelten wird, ist allerdings noch unklar.
Spielen mit den Nachbarskindern
Jetzt wo es schön wird, möchte mein Kind gern in den Garten zum Spielen. Wir wohnen in einen Mehrfamilienhaus, den Garten teilen sich mehrere Familie. Ist es erlaubt, die Kinder dort spielen zu lassen oder müssen wir einen "Zeitplan" für die Gartennutzung anlegen?
Die Wohnungsbaugesellschaften unterscheiden hier zwischen einem Innenhof und Mietergärten. Letztere sind eingezäunt und gehören nur einem Mieter, der "seinen" Garten normal nutzen kann. Sogenannte Innenhöfe sind laut Dieter Gerl von den Wohnungsunternehmen Amberg öffentlicher Raum. Hier gilt es, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Weidener Baugesellschaft "WEBAU" hat ihre Mieter mit Aushängen informiert. Auch sie appelliert, den Mindestabstand einzuhalten und die Ausgangsbeschränkung zu beachten.
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