Beim Kauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Wiegenäcker" ist ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde Altendorf vertraglich eingeräumt, falls auf dem Vertragsgrundstück innerhalb von drei Jahren nicht mindestens der Wohnhausrohbau fertiggestellt ist. Diese Baugebotsfrist beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2025. Bei der Verwaltung sind zwischenzeitlich vermehrt Absagen zu möglichen Grundstückskäufen eingegangen, weil derzeit aufgrund der Marktlage keine verbindlichen Zusagen eingeholt werden können, welche die Einhaltung der Dreijahresfrist gewährleisten. Die daraus resultierende Rückgabe der Grundstücke wäre wiederum mit Kosten verbunden.
Mehrheitliche Entscheidung
Dieser Argumentation wollte der Gemeinderat so nicht folgen. Eine Verlängerung der Wiederkaufsfrist würde nur die Belegung der Bauplätze um weitere zwei Jahre hinausziehen und Interessenten, welche die Fristen einhalten könnten, vom Kauf abhalten. Eine Verlängerung der Wiederkaufsfrist um zwei Jahre wäre kontraproduktiv und wurde daher vom Gemeinderat mit 5:2-Stimmen abgelehnt. Sollte sich die Situation in den nächsten Monaten gravierend verschlechtern, kann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal darüber beraten werden, so der allgemeine Tenor im Gemeinderat.
Bisher wurden acht Bauplätze von Bauherrn erworben. Der Preis lag bei 83 Euro je Quadratmeter inklusive Erschließungskosten.
Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung von vier Mobilwohnheimen/Tinyhouses zur dauerhaften Wohnnutzung, Am Wasser 6, zur Beratung auf den Tisch. Bereits bei der Bauvoranfrage im Jahr 2020 hatte der Gemeinderat zu diesem Projekt seine Zustimmung signalisiert. An diesem positiven Bescheid änderte sich auch zum jetzigen Zeitpunkt nichts. Bei einer Gegenstimme wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Ja zu großem Schuppen
Erheblicher Diskussionsbedarf bestand bei einem Bauantrag für die Errichtung eines Geräteschuppens mit überdachter Terrasse in Markfelder 1. Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Markfelder" sieht für Nebengebäude eine Grundfläche von 20 Quadratmeter vor. Das geplante Objekt überdacht inklusive Terrasse aber 39 Quadratmeter. Nun stellte sich für den Gemeinderat die Frage, ob die Terrasse zur Grundfläche des Gebäudes zählt? Diese Frage muss noch geklärt werden. Trotz dieser Unwägbarkeit stimmte der Gemeinderat mit 5:2 für den Bauantrag.
Im Rahmen der Dorferneuerung soll ein Einzelgehöft im Ortsteil Trossau durch eine kommunale Zufahrtsstraße erschlossen werden. Den Sachverhalt dazu erläuterte Zweiter Bürgermeister Reinhold Merkl, der die Sitzung leitete. Über das Amt für Ländliche Entwicklung besteht derzeit ein Förderprogramm, das den Ausbau von Zufahrten zu Weilern und Einzelgehöften finanziell unterstützt, wenn diese nicht Bestandteil eines zur Ausführung kommenden interkommunalen Kernwegenetzes sind. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben.
Baubeginn in 2023
Nach den Berechnungen des Ingenieurbüros Weiss würden sich die Kosten für den Ausbau auf 93 300 Euro belaufen. An Förderung sind 55 848 Euro zu erwarten. Der Rest ist der Eigenanteil der Gemeinde. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die Baumaßnahme bis Juli 2024 fertiggestellt und abgerechnet sein. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu und beschloss, mit der Maßnahme 2023 zu beginnen.
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