Altendorf
26.02.2019 - 11:11 Uhr

Drei Alternativen denkbar

Der Bebauungsplan "Nordsiedlung" ist seit 1981 rechtskräftig. Als Bauweise ist "E+D" festgesetzt. Von einem Grundstückseigentümer liegt ein Antrag vor, künftig auch eine Bebauung mit "E+1" wie im Baugebiet "Markfelder" zuzulassen.

Im Baugebiet "Nordsiedlung" gilt bisher für die Wohnbebauung die Vorgabe "E+D". Nun liegt ein Antrag vor, künftig auch die Bauform "E+1" zuzulassen. In einer Anliegerversammlung am 14. März informiert die Gemeinde über die verschiedenen Möglichkeiten und will die betroffenen Grundstücksbesitzer zu Wort kommen lassen. Bild: tja
Im Baugebiet "Nordsiedlung" gilt bisher für die Wohnbebauung die Vorgabe "E+D". Nun liegt ein Antrag vor, künftig auch die Bauform "E+1" zuzulassen. In einer Anliegerversammlung am 14. März informiert die Gemeinde über die verschiedenen Möglichkeiten und will die betroffenen Grundstücksbesitzer zu Wort kommen lassen.

Bereits in der Septembersitzung 2018 und ein weiteres Mal in der jüngsten Gemeinderatssitzung (wir berichteten) hat sich das Gremium mit dem Antrag befasst. Bürgermeister Georg Köppl informierte, dass es seit 1981 mehrere Bebauungsplanänderungen gegeben hat, die sich in erster Linie auf einzelne Parzellen bezogen sowie eine grundsätzliche Änderung zum Punkt Garagen. Der Bürgermeister stellte drei Alternativen vor, die grundsätzlich möglich sind.

Einzelne Befreiungen

Variante 1: Die Bauvorhaben werden im Einzelfall vom Gemeinderat behandelt. Die Bauinteressenten haben für jede Abweichung ihres Bauvorhabens, die nicht dem Bebauungsplan entspricht, eine Befreiung zu beantragen. Bei Befreiungen sind auch die Nachbarunterschriften erforderlich. Da sich im Laufe der Zeit die Bauwünsche der Bauinteressenten geändert haben und derzeit noch acht Bauparzellen unbebaut sind, werde es möglicherweise vermehrt zu Befreiungsanträgen kommen. Variante 2 wäre, dass der Bebauungsplan "Nordsiedlung" komplett aufgehoben wird. Künftige Vorhaben wären dann zulässig, "wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und wenn die Erschließung gesichert ist". Bürgermeister Georg Köppl betonte, dass bei der Aufhebung des Bebauungsplans die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung des Baugebietes komplett aus der Hand geben würde. Es sind dann weder Baugrenzen und Baulinien, Dachformen, Dachneigung noch sonstige Regelungen festgelegt. Der Begriff "in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen" könne natürlich sehr offen gesehen werden, was Entscheidungen nicht einfach mache.

Komplette Überarbeitung

Als weitere Alternative bleibe die Überarbeitung des Bebauungsplans, da die bisherigen Festsetzungen streng geregelt und zwischenzeitlich nicht mehr unbedingt zeitgemäß seien. Denkbar sei, um den Charakter der Baugebiete "Nordsiedlung" und "Markfelder" gleich zu setzen, die in den "Markfeldern" festgesetzten Dachformen und Gebäudetypen entsprechend auch für die "Nordsiedlung" zu übernehmen. Nach eingehender Beratung und Diskussion kam der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass vor einer Entscheidung erst die Meinung der beteiligten Grundstücksbesitzer im Baugebiet "Nordsiedlung" abgefragt werden soll. Dazu wurde mittlerweile eine Informationsversammlung anberaumt, die am Donnerstag, 14. März, um 19 Uhr, im Schieslsaal stattfindet.

 
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