Die Flurneuordnung bezieht sich auf den Bereich Fronhof, Siegelsdorf und Trossau. Als einleitende Maßnahmen wurden im zurückliegenden Jahr die Wertermittlung und die Feldschätzung durchgeführt. Diese waren notwendig, um die Berechnung der wertgleichen Landabfindung durchführen zu können und zur Festlegung der von den Teilnehmern aufzubringenden Flurbereinigungskosten. Hinzu kamen noch verschiedene planerische Aufgaben. Massive Erosionen und Abschwemmungen an den Hängen um Fronhof und Siegelsdorf machen besondere Rückhalte und Renaturierungsmaßnahmen erforderlich. Die Renaturierung des Krummbaches soll den ursprünglichen Bachlauf wieder herstellen und den Hochwasserrückhalt durch zwei Bodenwellen gewährleisten. Eine entsprechende Bepflanzung wird das Gelände auch ökologisch aufwerten. Die gleiche Aufgabe stellt sich bei der Renaturierung des Moorgrabens und einer Weiherkette. Dazu kommen noch Rekultivierungen alter Trassen, die Herstellung von Holzlagerplätzen und die Versiegelung durch Wegebau. Die im Verfahren geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen sind in ihrer Gesamtheit als hochwertig einzustufen. Dies kann nach fachlicher Prüfung eine höhere Förderung nach sich ziehen. Für dieses Jahr ist der Abschluss der Tätigkeiten zum Aufstellen des Wege- und Gewässerplans vorgesehen. Hinzu kommt noch der Anhörungstermin mit Fachstellen und Verbänden. Am Ende steht die Beantragung der Bauerlaubnis beim Amt für Ländliche Entwicklung. Die Bauphase beginnt dann im Jahr 2020. Welchen Zeitraum diese in Anspruch nehmen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden. BOR Martin Stahr rechnet damit, dass im Jahr 2023 das Verfahren abgeschlossen werden kann. Um auch den rechtlichen Rahmen nicht unnötig zu verzögern, sollen die Teilnehmer bereits im Vorfeld alle Grundbuchberichtigungen veranlassen. Dazu gehören Sterbefälle, Rechte Dritter, Lasten und Beschränkungen.
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