Gebühren für Kindergarten und Krippe steigen

Altendorf
19.01.2023 - 10:16 Uhr
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Für den Besuch des Kindergartens und der Krippe in Altendorf müssen die Eltern künftig tiefer in die Tasche greifen. Der Gemeinderat beschloss, die Gebühren anzuheben.

Ab dem Kindergartenjahr 2023/24 steigen die Gebühren für die Kindertagesstätten in Altendorf. Einen Großteil der Kosten trägt der Freistaat.

Für den Unterhalt der Kindertagesstätten sind die Kosten gestiegen. Deshalb wurde nun eine Anpassung der Gebühren für den Kindergarten und die Kinderkrippe notwendig. Betrug bisher die Gebühr für eine Kindergartenbetreuung von drei bis vier Stunden monatlich 60 Euro, so sind ab dem Kindergartenjahr 2023/24 für die gleiche Leistung 90 Euro zu entrichten. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung. Jede weitere Betreuungsstunde kostet zusätzlich zehn Euro. Von den Kindergartengebühren werden 100 Euro vom Freistaat übernommen, der Rest muss von den Eltern getragen werden. Ähnlich verhält es sich auch bei den Gebühren für die Kinderkrippe.

Die Krippengebühr für eine Betreuungszeit von drei bis vier Stunden steigt von bisher 60 Euro auf künftig 100 Euro. Jede weitere Betreuungsstunde kostet zusätzlich 15 Euro. Diese Gebühren müssen von den Eltern getragen werden, werden jedoch einkommensabhängig bis zu einer Höhe von 100 Euro vom Freistaat rückvergütet.

Photovoltaik-Freiflächenanlage geplant

Einen ersten Schritt nahm auch das geplante "Sondergebiet Energie": Die Firma Greenovative GmbH aus Nürnberg will im Bereich der Gemarkung Dürnersdorf auf einer Fläche von sechs Hektar eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit 6,8 Megawatt bauen. Um dieses Projekt umsetzen zu können, muss ein sogenannter vorhabenbezogenener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan für das „Sondergebiet Energie“ geändert werden.

Grundsätzlich besteht für das Vorhaben kein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen. Die Entscheidung obliegt allein dem Gemeinderat. Die angefragte Fläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet und auch nicht im Überschwemmungsgebiet. Auch befinden sich keine Biotope auf der Fläche. Bereits in der Novembersitzung des vergangenen Jahres hat der Gemeinderat in einem Grundsatzbeschluss der Ausweisung von einem Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Sondergebietsflächen für Photovoltaiknutzung zugestimmt.

Die Firma Greenovative bietet den Einwohnern der betroffenen Ortschaften Willhof und Schirmdorf an, das Projekt vor Ort ausführlich vorzustellen und offene Fragen zu klären. Die Zustimmung zu dem vorgelegten Antrag erfolgte im Gemeinderat einstimmig. Das Gremium votierte auch für die Aufstellung des Bebauungsplans mit gleichzeitiger Flächennutzungsplanänderung.

Straße heißt "Wiegenäcker"

Ebenso ohne Gegenstimme beschloss der Rat, dass die Straße durch das Baugebiet „Wiegenäcker“ die gleichnamige Bezeichnung „Wiegenäcker“ als Straßenname erhält. Zu Debatte stand auch die Festlegung des Stundensatzes für Leistungen der Gemeindearbeiter gegenüber Dritten. Demnach wird künftig ein Stundenlohn von 37,42 Euro berechnet.

Bürgermeister Markus Schiesl unterrichtete den Gemeinderat im Anschluss darüber, das zukünftig bei der Vergabe von Brennholz an Selbstwerber eine Liste erstellt werden soll. Interessierte Selbstwerber können sich beim Förster Friedrich Reichert anmelden.

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