Gemeinde Altendorf regelt Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Altendorf
20.11.2022 - 08:48 Uhr
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Eine generelle Zukunftslösung für Photovoltaikfreiflächenanlagen im Gemeindebereich und die Beratung über die weitere Vorgehensweise mit den Rechtlern in Fronhof waren die dominierenden Themen in der Ratssitzung.

Altendorf wurde wieder in die Städtebauförderung aufgenommen. Über Fördermaßnahmen muss sich der Gemeinderat in nächster Zeit Gedanken machen. Im Bild die Pfarrkirche St. Andreas und rechts davon das ehemalige Altendorfer Schloss.

Derzeit liegen der Gemeinde Altendorf drei Anträge auf Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen mit einer Gesamtfläche von etwa 18 Hektar in der Gemarkung Dürnersdorf vor. Aufgrund der vorliegenden und noch zu erwartenden Anfragen beriet das Gremium, wie in Zukunft generell mit dieser Thematik verfahren werden sollte.

Folgende Vorgehensweise der Kommune Altendorf kristallisierte sich nach eingehender Beratung heraus: Ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Gemeindegebiet dürfen als Sondergebietsflächen für Photovoltaiknutzung zur Erzeugung von elektrischer Energie ausgewiesen werden. Bei einer im Gemeindebereich Altendorf genutzten Fläche von 1162 Hektar stünden demnach 11,62 Hektar für Sonnenstrom auf Grün- und Ackerland zur Verfügung.

Ferner war sich das Gremium einig, dass PV-Anlagen im Überschwemmungsgebieten generell nicht erlaubt sind, Landschaftsschutzgebiete wurden zugelassen. Außerdem dürfen von Anlagen keine negativen Beeinträchtigungen auf das Landschafts-, Gemeinde- oder Ortsbild ausgehen. Anfragen zu Anlagen oder Flächen, die in einem vorrangig geeigneten Bereich liegen, werden im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch den Gemeinderat Altendorf betrachtet.

Erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu erbringen und Freiflächenphotovoltaikanlagen sind bei Bedarf in Abstimmung mit der Gemeinde einzugrünen. Sollte ein Antrag aufgrund Nichteinhaltens eines Kriteriums abgelehnt werden müssen, ist hierfür kein separater Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Das Gremium stimmte diesem Prozedere einstimmig zu.

Stromkosten sparen

"Für den Gemeindebereich Altendorf könnten durch Umrüstung der restlichen 36 Straßenbeleuchtungen auf die neueste LED-Technik erhebliche Stromkosten eingespart werden", sagt Bürgermeister Markus Schiesl. Der derzeitige Energieverbrauch würde von knapp 7 300 KWh auf rund 2 800 KWh abgesenkt werden. Die Umrüstungskosten amortisierten sich relativ schnell, zumal sich die Stromkosten durch den erheblich gestiegenen Tarif fast vervierfachen. Das Gremium ermächtigte den Bürgermeister durch einstimmigen Beschluss, die erforderlichen Förderanträge bei den jeweiligen Fachbehörden zu stellen.

Die Gemeinde Altendorf hat vor Aufnahme in die Städtebauförderung 2009 bereits eine Grobanalyse über den Ort erstellen lassen. Da in den letzten Jahren die weiteren Schritte wie zum Beispiel der Erlass einer Sanierungssatzung nicht beschlossen und vollzogen wurden, ist seitens der Regierung der Oberpfalz wieder eine erneute Aufnahme in das Städtebauförderprogramm nötig. Mit Unterzeichnung der Bedarfsmitteilung der Städtebauförderung bestehen seitens der Gemeinde Altendorf noch keinerlei finanzielle Verpflichtungen. Diese bildet aber die Grundlage die weiteren Schritte entsprechend veranlassen zu können.

Der Gemeinderat beschloss daher, dass die Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung für die Jahresprogramme 2023 und Fortschreibungsjahre 2024 bis 2026 mit Maßnahmenplan bei der Regierung der Oberpfalz erfolgen soll. Die Gemeinde wurde von der Regierung der Oberpfalz ab 2022 wieder in die Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Fortschreibung der Grobanalyse betrauten die Ratsherrn die Architekten Bruckner & Bruckner aus Tirschenreuth.

"Gordischer Knoten"

Die Gemeinde hat vom Wiederkaufsrecht für eine Bauparzelle im Baugebiet Marktfelder Gebrauch gemacht, so dass diese zum Neuverkauf angeboten wird. Ein Interessent möchte das Baugrundstück erwerben, allerdings soll entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Flachdach auf den Gebäuden errichtet werden. Das Gremium lehnte das Ansinnen des Bauinteressenten ab, zumal es sich um den letzten freien Bauplatz handelt. Dem Bauantrag für ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage in Willhof wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Betrug die Kopierkostenpauschale seit der Umstellung auf Euro vor über 20 Jahren bisher fünf Euro je Schüler für den Schulverband, so verständigte sich das Gremium auf eine Anpassung in Höhe von 10 Euro ab dem Schuljahr 2023/24. Ebenfalls billigten die Ratsmitglieder die Jahresrechnung 2021, die der Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft hatte.

Nicht einfach machte es sich das Gremium mit dem Tagesordnungspunkt "Rechtler Fronhof" und der damit verbundenen Beratung über das weitere Vorgehen in der komplizierten Angelegenheit, deren Ursprung auf das Jahr 1922 zurückreicht. Da keine in Grundbuchblättern eingetragene Rechte bestehen, wie auch die betrauten Fachstellen mitteilten, waren dem Gremium rechtlich die Hände gebunden.

Daher beschlossen die Ratsmitglieder letztlich nach längerer Debatte, dies den Rechtlern so mitzuteilen. Diese haben im Zweifelsfalle die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten und den "Gordischen Knoten" juristisch lösen zu lassen. Bürgermeister Schiesl informierte das Gremium, dass die Bürgerversammlung am 30. November angesetzt ist.

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