(bnr) Die Gemeinde Altendorf baut zur Zeit zusammen mit der Gemeinde Niedermurach die Gemeindeverbindungsstraße von Dürnersdorf nach Enzelsberg. Eine Maßnahme, wie sie landesweit schon hundertfach ausgeführt worden ist. Neue Bauvorschriften schreiben der Kommune vor, das bewegte Erdreich vor der weiteren Verwendung auf Schadstoffe untersuchen zu lassen. Welche Auswirkungen dies hat, zeigte Bürgermeister Georg Köppl dem Gemeinderat vor Ort.
Zuerst musste eine Fläche angepachtet werden, auf der das abgeschobene Erdreich, nach Sorten getrennt, jetzt zwischengelagert wird. Danach erfolgt die Untersuchung der einzelnen Erdwälle auf Schadstoffe. Nach etwa zwei Wochen steht fest, ob das Erdreich wieder verbaut oder als Sondermüll entsorgt werden muss. Dies alles koste viel Zeit und Geld, das an anderer Stelle dringend benötigt werde.
Leichenhaus besichtigt
Die sieben Buswartehäuschen in den verschiedenen Gemeindeteilen befinden sich in einem mehr oder weniger baufälligen Zustand. Die Dächer sind teils undicht und die Stabilität der Konstruktion macht einen nicht gerade vertrauenerweckenden Eindruck. Es stellt sich nun die Frage, ob eine Erneuerung oder die Reparatur zweckmäßiger ist. Vor einer Entscheidung will das Gremium erst weitere Informationen einholen. Das Leichenhaus in Willhof wird derzeit renoviert. Der beauftragte Schreiner hat zwischenzeitlich die Fenster und Türen eingebaut. Auch davon machte sich der Gemeinderat ein Bild.
Drei Meter Stauraum
Dem Gremium lagen drei Bauanträge zur Beratung auf dem Tisch. Ein bebautes Grundstück in Altendorf soll verkauft werden. Der Interessent möchte das bestehende Gebäude abbrechen und durch ein Zweifamilienhaus ersetzen. Dagegen gab es keine Einwände. Ein Ehepaar in Willhof plant den Neubau einer Garage mit Freisitz und Holzlager auf seinem Grundstück. Auch dazu wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Nicht ohne Auflagen stimmte der Gemeinderat einem weiteren Bauantrag zu. Beim Neubau eines Carports in Altendorf muss sichergestellt werden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Stauraum von drei Meter vor dem Gebäude eingehalten wird.















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